Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessische Initiativen finden große Unterstützung

Justizminister Roman Poseck: „Die Unterstützung der Justizministerkonferenz für einen möglichen Einsatz der elektronischen Fußfessel im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes ist ein starkes Signal für einen besseren Schutz von Frauen.“

Die 94. Justizministerkonferenz hat sich am Donnerstag und am heutigen Freitag mit etwa 70 Tagesordnungspunkten befasst. Die hessischen Initiativen waren erfolgreich und haben bei den Ländern große Unterstützung gefunden. Justizminister Roman Poseck hat die Ergebnisse heute in Berlin vorgestellt:

Sondertribunal aus Anlass des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine

„Ich freue mich sehr über die große Einigkeit der Justizministerkonferenz zur hessischen Initiative zur Einrichtung eines Sondertribunals zur juristischen Aufarbeitung des russischen Angriffskriegs. Wir haben damit auch ein klares Bekenntnis der Solidarität mit der Ukraine senden können. Außerdem treten wir einmütig für die universelle Geltung des Rechts und der Prinzipien des Rechtsstaats ein. Es war eine große Ehre für uns, dass sich der ukrainische Justizminister Denys Maljuska in einer Videobotschaft persönlich dazu geschaltet und seinen Dank für die Unterstützung durch die hessische Initiative ausgedrückt hat“, führte Roman Poseck aus.

Der Beschluss der Justizministerkonferenz sieht u.a. vor, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die Einrichtung eines internationalen Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine einsetzt.

Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes um die Möglichkeit des Einsatzes der elektronischen Fußfessel

Die Justizministerkonferenz hat die hessische Initiative mit großer Mehrheit aufgegriffen und den Bundesjustizminister um Prüfung eines Einsatzes der Fußfessel als Maßnahme nach dem Gewaltschutzgesetz gebeten. Dabei sollen evtl. Einsatzgebiete und Fragen der Verhältnismäßigkeit in die Prüfung einfließen.

„Hessen hat mit seiner Initiative eine Diskussion über den Einsatz der Fußfessel im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes in Gang setzen können. Der Bund ist zuständig für eventuelle Gesetzesänderungen. Ich trete für einen besseren Schutz von Frauen vor gewalttätigen Ex-Partnern ein. Wir haben in anderen Anwendungsbereichen bereits sehr gute Erfahrungen mit dem Einsatz der elektronischen Fußfessel gemacht, beispielsweise im Rahmen der Führungsaufsicht. Das erwarte ich auch in Fällen der Partnergewalt, die sich in einer Eskalationsspirale befinden. Durch die Fußfessel könnten gerichtlich angeordnete Annäherungsverbote wirkungsvoller überwacht und durchgesetzt werden. In Anbetracht von fast 150 Femiziden in Deutschland pro Jahr dürfen wir nicht tatenlos bleiben. Die Unterstützung der Justizministerkonferenz für einen möglichen Einsatz der elektronischen Fußfessel im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes ist ein starkes Signal für einen besseren Schutz von Frauen“, führte Roman Poseck aus.

Prüfung einer möglichen Strafschärfung für Fälle der Sprengstoffexplosion zum Zwecke des Diebstahls

„Die Justizministerkonferenz hat die hessische Initiative zur Geldautomatensprengung mit breiter Mehrheit aufgegriffen und den Bundesjustizminister um Prüfung gebeten, ob ein höheres Strafmaß erforderlich ist und insbesondere, ob Wertungswidersprüche im Hinblick auf die deutlich geringere Mindeststrafe bei der Geldautomatensprengung gegenüber dem klassischen Bankraub bestehen. Hessen hat also die mögliche Anhebung der Mindeststrafe auf die rechtspolitische Agenda in Berlin gesetzt. Die Dimension der Geldautomatensprengungen macht es aus meiner Sicht erforderlich, neben präventiven Maßnahmen auch die Abschreckungswirkung des Strafrechts stärker zur Geltung zu bringen. Die Fälle nehmen zu und die Gefahren sind immens. Wir haben es in der Regel mit sehr gut organisierten, international operierenden Tätergruppen zu tun. Die Konsequenz des Rechtsstaats ist an dieser Stelle notwendig.“

Im Rahmen der Diskussionen in der Justizministerkonferenz sind der Antrag Bayerns und der Antrag Hessens zum Thema Geldautomatensprengung zusammengefasst worden. Der bayerische Antrag hat vor allem die Prävention zum Gegenstand gehabt; der hessische Antrag hat sich dagegen auf das Strafrecht und damit die Repression konzentriert. „Mit dem gemeinsamen Antrag wird auch deutlich, dass sich Prävention und Repression ergänzen müssen. Es geht um ein Sowohl-als-auch und nicht um ein Entweder-oder“, sagte Roman Poseck weiter.

Vielklägergebühr im sozialgerichtlichen Verfahren

„Es freut mich, dass sich die Länder bei dem Problem rechtsmissbräuchlicher Vielkläger in der Sozialgerichtsbarkeit einig sind. Die Justizministerinnen und Justizminister sehen die große Belastung an den Sozialgerichten und sprechen sich für einen Reformprozess aus. Dazu braucht es den Bundesgesetzgeber. An der grundsätzlichen Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens, die Ausfluss des Sozialstaatsprinzips ist, darf nicht gerüttelt werden. Kläger, die diese Kostenfreiheit allerdings missbrauchen und die Gerichte ohne eigene Risiken massenhaft mit aussichtslosen Klagen fluten, sollten diese aber nicht mehr grenzenlos in Anspruch nehmen dürfen. Hier wären die Einführung einer besonderen Gebühr und die Ausweitung der Missbrauchsgebühr geeignete Ansätze“, führte Roman Poseck weiter aus.

Weitere erfolgreiche hessische Initiativen:

Justizminister Roman Poseck erklärte, dass Hessen eine Initiative zur Stärkung des Schutzes der Kinder in familienrechtlichen Beschwerdeverfahren eingereicht hat.

„Kinder, die Opfer von Gewalttaten wurden müssen vor Gericht angehört werden. Das ist eine enorme emotionale Belastung für die Kinder. Oftmals müssen Kinder in weiterer Instanz erneut aussagen, was häufig keinen neuen Erkenntnisgewinn bringt, sondern eine enorme Belastung für die Betroffenen und deren Angehörigen ist. Die hessische Initiative stellt das Kindeswohl im Vordergrund. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten daher den Bundesjustizminister, um Prüfung eines Reformvorschlages, der es den Beschwerdeinstanzen ermöglicht, in geeigneten Fällen von der bislang obligatorischen Wiederholung der Anhörungen bzw. des Termins zur mündlichen Verhandlung abzusehen. Mit dieser Initiative wollen wir die Rechte der Kinder stärken.“

Die hessische Initiative zur „Wirksamen Bekämpfung von „Fake News“ hat deutlich gemacht, dass in den letzten Jahren zunehmend Falschmeldungen (sog. „Fake News“) zum Teil systematisch über soziale Netzwerke verbreitet werden. Die oft automatisierte Verbreitung von „Fake News“ findet durch „Social Bots“ statt, die durch den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Zukunft eine noch größere Bedrohung für die Demokratie werden können. „Alle Länder waren sich hier einig, dass der Bundesjustizminister Ansätze prüfen soll, wie man der Verbreitung von Falschnachrichten besser entgegenwirken kann. Dabei müssen wir auch das Strafrecht in den Blick nehmen, aber ohne die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit zu gefährden“, sagte der Justizminister.

„Es herrschte bei den Ländern auch Einigkeit darüber, dass das nationale Strafverfahrensrecht an das e-Evidence-Paket angepasst werden muss. Die durch die EU geschaffenen neuen Vorschriften ermöglichen es, den Justizbehörden und Gerichten zukünftig erstmals, bindende Ermittlungsanordnungen unmittelbar an Anbieter von Internetdiensten in einem anderen Mitgliedstaat zu richten – ohne vorherige Beteiligung der Justizbehörden dieses Staates. Die hessische Initiative zielt darauf ab, den notwendigen Gleichlauf der europaweiten Möglichkeiten und des nationalen Strafverfahrensrechts sicherzustellen“ führte der Minister dazu aus.

Hessen ist zudem Mitantragsteller des rheinland-pfälzischen Vorschlags, sich für einen besseren Schutz von Einsatzkräften stark zu machen. „Wir unterstützen den Vorstoß, den Strafrahmen des „Landfriedensbruchs“ (§ 125 StGB) und „Angriff aus Vollstreckungsbeamte“ (§ 114 StGB) jeweils auf eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug anzuheben. Bislang sieht der § 125 StGB als Mindeststrafmaß eine Geldstrafe und der § 114 einen dreimonatigen Freiheitsentzug vor, der wiederum häufig in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann. Bei einem Mindeststrafmaß von sechs Monaten wäre eine solche Umwandlung in eine Geldstrafe ausgeschlossen. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass Einsatzkräfte zunehmend bei ihren Einsätzen angegriffen werden. Wir müssen die schützen, die uns schützen. Eine Anpassung des Strafrahmens ist daher konsequent und das richtige Signal unseres Rechtsstaats. Auch der hessische Innenminister Peter Beuth setzt sich auf der kommenden Innenministerkonferenz für einen besseren Schutz von Einsatzkräften ein“, so Roman Poseck abschließend.