Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Hessenweiter Warntag am 10. September

Am 10. September 2026 heulen auch in den hessischen Kommunen zum bundesweiten Probealarm ab 11:00 Uhr die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Warntages ist es, die Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen.

Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder WarnApps auf Smartphones, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 11:00 Uhr als auch für die Entwarnung um 11:45 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.

Innenminister Roman Poseck führte aus: „Die aktuelle Sicherheitslage führt uns vor Augen, wie wichtig es ist, dass wir die Bevölkerung im Ernstfall schnell, zuverlässig und verständlich erreichen können. Genau dafür ist der Warntag da. Er macht die verschiedenen Warnmittel bekannt, testet die vorhandenen Strukturen und gibt den Bürgern die Möglichkeit, sich mit den Warnsignalen und den Abläufen vertraut zu machen.

Dabei haben die Sirenen eine besondere Bedeutung. Sie sind ein zuverlässiges Weckmedium, das rund um die Uhr Aufmerksamkeit herstellen kann; auch dann, wenn das Smartphone gerade nicht zur Hand ist oder andere Informationswege nicht wahrgenommen werden können. Deshalb müssen Sirenen laut sein und einen klaren Weckeffekt haben.

Hessen investiert gezielt in die Modernisierung und den Ausbau seiner Warninfrastruktur, unter anderem mit 2,1 Millionen Euro in die Ertüchtigung der kommunalen Sirenen. Darüber hinaus haben Bund und Länder gemeinsame Förderprogramme für die Erneuerung und den Ausbau des Sirenennetzes aufgelegt. Seit 2021 stehen den hessischen Gemeinden dafür gemeinsam von Bund und Land insgesamt 12 Millionen Euro zur Verfügung, davon allein 600.000 Euro im Jahr 2026. Wir nehmen die Warnung der Bevölkerung ernst und arbeiten kontinuierlich daran, die Warninfrastruktur in Hessen noch leistungsfähiger zu machen.

Wir müssen die Warninfrastruktur weiter stärken und die Bürger regelmäßig für Gefahrenlagen und Möglichkeiten des Eigenschutzes sensibilisieren.

Roman Poseck Innenminister

Gleichzeitig setzen wir auf ein Zusammenspiel verschiedener Warnwege. Cell Broadcast, Warn-Apps, Rundfunk und Sirenen ergänzen sich und erhöhen gemeinsam die Wahrscheinlichkeit, dass eine Warnung die Menschen schnell erreicht. Gerade im Ernstfall kommt es darauf an, dass die Bürger eine Warnung nicht nur erhalten, sondern auch wissen, was sie zu bedeuten hat und was dann zu tun ist.

Der Warntag ist damit auch ein wichtiges Instrument gesellschaftlicher Resilienz. Er schult die Bevölkerung im Umgang mit Warnungen, deckt Schwachstellen auf und trägt dazu bei, dass Hessen im Ernstfall besser vorbereitet, schneller informiert und widerstandfähiger reagieren kann.

Die Widerstandfähigkeit wird kommende Woche ein Themenschwerpunkt der Hessischen Landesregierung bilden. Unter Federführung des Innenministeriums richten wir ab dem 7. September eine „Resilienzwoche“ aus. In dieser werde ich unter anderem in der Schule, im Bürgergespräch und in der Kommune für die Eigenvorsorge und den Selbstschutz sensibilisieren. Besonders freut es mich, dass wir den Handelsverband Hessen für eine landesweite Kooperation gewonnen haben, um speziell in Supermärkten für das Packen des Notvorrates zu informieren. Zudem werde ich kommende Woche die ersten Kommunen in dem neuen KOMPASS-Resilienz-Programm begrüßen und ein Resilienz-Schild verleihen.

Die Resilienzwoche haben wir seit längerem geplant, doch sie ist aktueller denn je. Die Sicherheitslage erfordert ein Umdenken in der Bevölkerung. Jeder kann und sollte sich für den Ernstfall vorbereiten. Darauf wollen wir kommende Woche ressortübergreifend aufmerksam machen.“

Zum bundesweiten Warntag

Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.

Der bundesweite Warntag am 10. Septemberbeginnt um 11:00 Uhr mit der bundesweiten Warnung, sowohl über Cell-Broadcast, WarnApps als auch über die sich beteiligenden Rundfunkanstalten. Sofern in den Kommunen auslösbare Sirenen für die Warnung zur Verfügung stehen, erfolgt dabei auch ein Probealarm mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“.

Hinweis

In Kommunen, in denen zwar Sirenen vorhanden sind, diese derzeit aber noch nicht das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ auslösen können, da die technische Umstellung noch nicht abgeschlossen ist, soll im Rahmen des Warntages ersatzweise das Signal „Feueralarm“ ausgelöst werden.

Um 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung. Erstmals erfolgt hier – nach den landesweiten Probealarmen im Frühjahr 2026 – nun auch bundesweit eine Entwarnung über Cell-Broadcast. Um hierbei eine erneute, nicht unterdrückbare akustische Warnung zu vermeiden, ist die Entwarnung als Gefahreninformation (niedrigste Warnstufe) implementiert. Dies kann zur Folge haben, dass – je nach persönlicher Einstellung des Smartphones – die Entwarnung aber nur mit einem Systemton oder auch überhaupt nicht erfolgt. Zur Vermeidung von Letzterem wird empfohlen, Cell-Broadcast am Smartphone auch für die Warnstufe 3 zuzulassen.

Hintergrund

Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland:

„Warnung der Bevölkerung“
Einminütiger auf- und abschwellender Heulton
Bedeutung:
Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) -rufen Sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an.
Entwarnung
Einminütiger durchgängiger Dauerton
Bedeutung:
Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben