Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Hessen verlängert Unterstützung für fluglärmbetroffene Kommunen bis 2031

  • Regionallastenausgleichsgesetz (RegLastG) wird an aktuelle Fluglärmsituation angepasst
  • Insgesamt stehen 4,531 Mio Euro pro Jahr zur Verfügung

Das Kabinett der Hessischen Landesregierung hat das Verfahren zur Novellierung des Regionallastenausgleichsgesetzes (RegLastG) eingeleitet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 an die aktuelle Fluglärmsituation angepasst und bis Ende 2031 verlängert werden. Damit erhalten besonders vom Fluglärm betroffene Kommunen auch künftig jährlich insgesamt 4,531 Millionen Euro, um die Belastungen für die Menschen vor Ort abzumildern und die Lebensqualität zu stärken.

Wirtschaftliche Stärke braucht Verantwortung

Der hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister und stellvertretende Ministerpräsident Kaweh Mansoori sagte: „Der Frankfurter Flughafen ist ein zentraler Motor für Wohlstand, Beschäftigung und internationale Anbindung in Hessen. Von seiner Stärke profitiert unser ganzes Land. Gleichzeitig wissen wir: Wo wirtschaftlicher Nutzen entsteht, entstehen auch Belastungen für die Menschen vor Ort.

Deshalb verlängern wir das Regionallastenausgleichsgesetz um weitere fünf Jahre und halten die Unterstützung trotz angespannter Haushaltslage in voller Höhe aufrecht. Ein starker Flughafen braucht auch starke Nachbarn. Wer die Belastungen des Luftverkehrs trägt, muss sich darauf verlassen können, dass das Land die betroffenen Kommunen verlässlich unterstützt. Die Städte und Gemeinden erhalten weiterhin einen Rechtsanspruch auf die Mittel und können sie dort einsetzen, wo sie den Menschen unmittelbar zugutekommen – etwa für Lärmschutz, Freizeitangebote oder andere Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität.“

Die wichtigsten Änderungen

Das Regionallastenausgleichsgesetz bleibt als Leistungsgesetz ausgestaltet. Die anspruchsberechtigten Kommunen behalten ihren Rechtsanspruch auf die Mittel, Eigenanteile sind weiterhin nicht erforderlich. Die Mittel können auch künftig für freiwillige kommunale Leistungen eingesetzt werden.

Der Verteilschlüssel wird aktualisiert und stärker an der tatsächlichen Fluglärmbelastung ausgerichtet. Berücksichtigt werden insbesondere:

  • aktuelle An- und Abflugrouten sowie deren Nutzung,
  • die Zahl der betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner,
  • wissenschaftliche Wirkungsparameter des Fluglärms,
  • eine stärkere Gewichtung des nächtlichen Fluglärms.

Die Kriterien wurden gemeinsam mit dem Forum Flughafen und Region sowie der Fluglärmkommission Frankfurt entwickelt. Neu ist zudem eine Halbzeitprüfung: Zwei Jahre nach Inkrafttreten berichtet das Land dem Hessischen Landtag, ob sich die Fluglärmbelastung wesentlich verändert hat und der Verteilschlüssel angepasst werden sollte.

Mehr Handlungsspielräume für die Kommunen

Die zulässigen Verwendungszwecke der Ausgleichsmittel werden erweitert. Künftig können unter anderem auch kommunale Projekte zur Fluglärmmessung sowie die interkommunale Zusammenarbeit beim Umgang mit Fluglärm gefördert werden.

Darüber hinaus schafft das Gesetz die Grundlage, weitere Maßnahmen aus dem Fluglärmpaket des Landes rechtlich umzusetzen, soweit sie in die Zuständigkeit des Landes fallen.

Was bisher aus Mitteln des Regionallastenausgleichsgesetzes finanziert wurde

Bild zeigt ein Diagramm
Abbildung 1: Bisherige Verwendung der Entschädigungsleistungen nach Bereichen

Wie geht es weiter?

Im nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf im Rahmen der Regierungsanhörung unter anderem der Fluglärmkommission und den kommunalen Spitzenverbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Anschließend wird der Gesetzentwurf dem Hessischen Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden, damit das novellierte Regionallastenausgleichsgesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann.

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