Der Pakt für die Musikschulen sieht jährlich 600.000 Euro zusätzliche Förderung für die hessischen Musikschulen vor. Das Land reformiert die Förderung grundlegend: Mit der neuen Förderrichtlinie, die in dieser Woche in Kraft getreten ist, setzt das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) künftig konsequent auf Qualitätsentwicklung. Mit dem neuen Indikatorenmodell legt das HMWK erstmals klare Qualitätsstandards fest. Die Förderung orientiert sich künftig nicht mehr an Kennzahlen wie Wochenstunden oder Schülerzahl, sondern daran, wie gut eine Musikschule in den Bereichen Trägerschaft, Finanzierung, Ausstattung, innere Organisation, Kooperationen, Projekte sowie Personal aufgestellt ist.
Stetige Weiterentwicklung des Musikschulstandortes Hessen
Staatssekretär Christoph Degen dazu: „Mit dem neuen Fördermodell und dem damit einhergehenden Mittelzuwachs wollen wir Engagement honorieren, gute pädagogische Arbeit anerkennen und zugleich eine stetige Weiterentwicklung des Musikschulstandortes Hessen ermöglichen. Im Zentrum unserer Förderung steht die Qualität. Der ‚Pakt für die Musikschulen‘ wird nicht nur Schülerinnen und Schülern zugutekommen, sondern auch bei den Lehrkräften für angemessene Arbeitsbedingungen sorgen und Familien entlasten. Ich danke allen, die am ‚Runden Tisch für die Musikschulen‘ an den neuen Regelungen mitgewirkt haben, für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.“
Mit dem „Pakt für die Musikschulen“ ist ein Mittelaufwuchs von jährlich 600.000 Euro bis zum Jahr 2031 geplant. Die zur Verfügung stehenden Mittel würden sich im Vergleich zum Jahr 2024 somit mehr als verdoppeln und im Jahr 2031 9,3 Mio. Euro betragen. Darüber hinaus gibt es eine Garantie, dass bis zum Jahr 2031 keine Musikschule weniger Fördermittel als im Jahr 2024 erhält. Im Jahr 2025 hat das Land insgesamt sogar 1,2 Millionen zusätzliche Mittel bereitgestellt: zum Aufwuchs von 600.000 Euro noch einmal 600.000 Euro, um mögliche Folgen des Herrenberg-Urteils abzumildern.
Runder Tisch für die Musikschulen
Bereits im Jahr 2021 wurde der „Runde Tisch für die Musikschulen“ ins Leben gerufen. Vertreter der SPD, CDU und der Grünen, der kommunalen Spitzenverbände, des Landesmusikrates Hessen, des Deutschen Tonkünstlerverbandes Hessen, des Verbandes deutscher Musikschulen Hessen (VdM) und des HMWK verständigten sich darauf, ein neues Finanzierungsmodell einzuführen. Auf Grundlage des Gutachtens der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) für die Musikschulen wurde in Zusammenarbeit mit den Teilnehmern des Runden Tischs ein Indikatorenmodell, das qualitative Anforderungen für die Förderung festlegt, entwickelt.
Dazu gibt es einen Indikatorenkatalog mit 18 Fragen zu den Bereichen Trägerschaft, Finanzierung, Ausstattung, innere Organisation, Kooperationen, Projekte sowie Personal. Konkret wird zum Beispiel abgefragt, ob Mietinstrumente vorhanden sind oder sich die Vergütung am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst orientiert. Mit der Beantwortung der Fragen erlangt jede Musikschule einen Prozentsatz: den Erfüllungsgrad. Dieser gibt Auskunft darüber, wie gut die einzelne Musikschule in den jeweiligen Bereichen abschneidet. Der Erfüllungsgrad wiederum ist entscheidend für die Höhe der Förderung.
Hintergrund zum „Herrenberg-Urteil“
Gegenwärtig stehen die Musikschulen aufgrund des Herrenberg-Urteils vor finanziellen und organisatorischen Herausforderungen. Das „Herrenberg-Urteil“ ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 (Az. B 12 R 3/20 R), die Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Honorar-Lehrkräften hat. Im konkreten Fall ging es um eine Klavierlehrerin an der Musikschule der Stadt Herrenberg, die Klage einreichte. Sie war freiberuflich auf Honorarbasis an der Musikschule tätig. Das BSG entschied, dass die Lehrerin nicht selbstständig, sondern abhängig beschäftigt sei und damit sozialversicherungspflichtig. Viele Honorar-Lehrkräfte, die bislang als „selbstständig“ galten, könnten nun als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden, was zu höheren Kosten bei den Musikschulen führt. Um mögliche Folgen des Herrenberg-Urteils abzumildern, hat die Landesregierung im Jahr 2025 zusätzliche 600.000 Euro für die Musikschulen zur Verfügung gestellt. Somit erhält im Jahr 2025 jede Musikschule mehr Fördermittel als 2024.
Stimmen vom „Runden Tisch für die Musikschulen“ zur neuen Förderung:
Michael Eberhardt, Landesvorsitzender des Verbandes deutscher Musikschulen Hessen: „Mit großer Freude begrüßen wir die Einführung der neuen Förderrichtlinie des Indikatorenmodells im Rahmen des ‚Paktes für Musikschulen‘. Diese wegweisende Entscheidung legt den Grundstein für eine nachhaltige Weiterentwicklung der hessischen öffentlichen Musikschulen – insbesondere in den ländlichen Regionen. Sie stärkt langfristig die Rahmenbedingungen, um unseren musisch-kulturellen Bildungsauftrag in hoher Qualität für alle Generationen zu erfüllen: von den Jüngsten bis hin zu Seniorinnen und Senioren. Für die Kommunen – Städte, Gemeinden und Landkreise –, die von der besonderen Strahlkraft und der verbindenden Wirkung der Musikschulen profitieren, bedeutet die neue Fördersystematik ein deutliches Signal der Verlässlichkeit. Gerade auch finanzschwache ländliche Regionen, in denen Musikschulen wichtige Netzwerke in nahezu alle sozialen und kulturellen Bereiche hinein pflegen, erhalten damit stabile und perspektivisch wachsende Unterstützung durch das Land Hessen.
Bijan Kaffenberger, wissenschafts- und digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hessen: „Musik ist eines der zentralen Elemente unserer Kultur, deren finanzielle Unterstützung ein wichtiges Ziel unserer Kulturpolitik. Junge Musikerinnen und Musiker qualitativ zu fördern, ist uns als SPD dabei ein besonderes Anliegen. Für diesen Weg haben wir bereits im vergangenen Jahr die Basis geschaffen: Insgesamt 1,2 Millionen Euro haben die Hessen-Koalition und Wissenschaftsminister Timon Gremmels für die Förderung der Musikschulen bereitgestellt. Besonders wichtig: Auch in finanziell herausfordernden Zeiten halten wir an unserem Versprechen fest und setzen auf die Musik als Teil unserer Kultur und als verbindendes Element unserer Gesellschaft. Wir stärken unsere Musikschulen und damit die kulturelle Bildung, sowie das kulturelle Angebot in unseren Städten und Gemeinden. Unser Ziel ist und bleibt: Jeder und jede soll Zugang zu Musik und qualitativ guter musikalischer Bildung haben. Mit dem „Pakt für die Musikschulen“ und der neuen Förderrichtline schaffen wir genau hierfür Basis.“
Lucas Schmitz, kulturpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag: „Musikalische Bildung hat für uns als CDU-Fraktion im Hessischen Landtag höchsten Stellenwert. Musikschulen fördern Wahrnehmung, Entwicklung und Kreativität unserer Kinder und Jugendlichen – und genau diese wertvolle Arbeit stärken wir mit der Förderrichtlinie dauerhaft.“
Hildegard Förster-Heldmann, Sprecherin für Kunst und Kultur der GRÜNEN Landtagsfraktion Hessen und stellvertretende Fraktionsvorsitzende: „Ich freue mich, dass der noch in der letzten Wahlperiode initiierte ‚Pakt für die Musikschulen‘ mit der neuen Förderrichtlinie nun weitere Früchte trägt. Wir wollen den Zugang zur musikalischen Grundbildung stärken und mehr Kinder und Jugendliche mit den Angeboten unserer Musikschulen erreichen. Der erste Schritt war unser gemeinsames Versprechen, die Musikschulfinanzierung jährlich um 600.000 Euro zu steigern. Mit der neuen Förderrichtlinie erfolgt jetzt der zweite Schritt, um auch die qualitative Weiterentwicklung der Musikschulen zu fördern. Das ist eine gute Nachricht für unsere Musikschullandschaft und die kulturelle Bildung in Hessen insgesamt.“