„Der Mietmarkt ist gerade in Ballungsräumen stark angespannt. Auf der Suche nach einer Mietwohnung nehmen Menschen vieles in Kauf, auch teure Untervermietungen. Der Rechtsschutz ist gerade in diesen Fällen jedoch sehr beschränkt. Wenn dem Hauptmieter beispielsweise fristlos gekündigt wird, sitzt nicht er, sondern eben der Untermieter auf der Straße. Das darf so nicht bleiben“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Hauptmieter ihre Wohnungen nicht gewinnbringend, also höher als ihre eigene Miete, untervermieten dürfen. Dieses Urteil stärkt die Untermieter, erhöht aber gleichzeitig das Risiko einer fristlosen Kündigung. Aus diesen und anderen Gründen haben wir eine Bundesratsinitiative gestartet: Wir brauchen mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“
Untermieter schützen
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Januar 2026 (Aktenzeichen VIII ZR 228/23) entschieden, dass Hauptmieter ihre Wohnung nicht gewinnbringend untervermieten dürfen. Die hessische Bundesratsinitiative sieht daher vor, die Untermieter stärker zu schützen, indem gewinnbringende Untervermietungen vom Vermieter nicht geduldet werden müssen. Sie sollen auch dann nicht mehr möglich sein, wenn der Hauptmieter für eine unverhältnismäßig lange Zeit im Ausland lebt und seinen Lebensmittelpunkt damit dauerhaft verlagert hat. Außerdem sollen auch die Untervermieter im Fall der Kündigung des Hauptmieters besser geschützt werden, beispielsweie durch die Einräuumung einer Mindesträumfrist. „Eine fristlose Kündigung ist in der Regel sofort wirksam, das kann für den Untermieter verheerende Folgen haben. Denkbar wäre für mich auch, dass Untermieter leichter ins Hauptmieterverhältnis wechseln und dementsprechend die Mietwohnung behalten könnten“, sagte der Justizminister.
Besserer Auskunftsanspruch für Vermieter
Wie findet man aber heraus, dass der Hauptmieter gewinnbringend untervermietet? Die Vermieter wissen aufgrund ihres nur begrenzten Auskunftsanspruchs oft nicht über die Höhe der Untermiete Bescheid. Sie kennen die Untermieterin oder den Untermieter meist gar nicht. „In unserer Bundesratsinitiative fordern wir ein gesetzliches Auskunftsrecht für den Vermieter, wonach der Hauptmieter seinen Vermieter über die Umstände des Untermietverhältnisses informieren muss. Nur so wird eben klar, wer gewinnbringend untervermietet und wer nicht“, so der Justizminister, der ergänzte: „Unsere Initiative richtet sich nicht gegen Untervermietungen, sie sind in vielen Fällen durchaus sinnvoll und für alle Beteiligten von Vorteil, ganz im Gegenteil. Wir wollen vielmehr Rechtssicherheit schaffen, damit Untermieter besser geschützt sind und Missbrauch unterbunden wird.“