Hessisches Ministerium der Finanzen

Haushalt 2025: bewusst konsolidieren, gezielt investieren

Der Hessische Landtag hat heute den Landeshaushalt 2025 verabschiedet. Hessen investiert gezielt in Bildung, Innere Sicherheit, Hessens Wirtschaft sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Angesichts der wirtschaftlichen Schwäche Deutschlands und auf Grund von Steuerrechtsänderungen brechen Steuereinahmen weg. Daher wird auch kräftig gespart. Hessen muss zudem 3,6 Milliarden Euro zugunsten ärmerer Bundesländer abgeben. Die Neuverschuldung sinkt auf 670 Millionen Euro. Die Schuldenbremse wird eingehalten.

Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:

„Ein solider Haushalt ist für mich wie ein gut gepflegter Garten im Frühling: Er braucht eine solide Grundlage, sorgfältige Planung und stetige Pflege, damit er langfristig wächst. Mit dem Haushalt 2025 schaffen wir genau die Grundlage dafür, dass Hessen auch in diesem Jahr weiter gedeiht. Wir konsolidieren bewusst und investieren gezielt, um Hessen gut für die Zukunft aufzustellen.“

„Trotz der bestehenden Konsolidierungsnotwendigkeiten setzt der Haushalt 2025 wieder gezielte Schwerpunkte. Dies gilt insbesondere für die Bildung, die Innere Sicherheit und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts. Um im Bild des Gartens zu bleiben: Wer im Herbst eine reiche Ernte einfahren will, muss im Frühjahr säen.“

„Wir stärken Hessens Schulen mit fast 2.200 neuen Stellen. Der Rechtsstaat wird mit 100 Stellen für die Staatsanwaltschaften noch handlungsfähiger und der Polizei-Etat wächst weiter auf über 2,3 Milliarden Euro. Wir führen das erfolgreiche Hessengeld fort und investieren weiter auf Rekordniveau in unser Land. Und schließlich bleiben wir in schwierigen Zeiten ein fairer und verlässlicher Partner der hessischen Kommunen. Deswegen erhöhen wir den Kommunalen Finanzausgleich erstmals auf über sieben Milliarden Euro.“

„Der Haushalt 2025 verlangt uns in Hessen Vieles ab. Schon heute ist klar: Der Haushalt 2026 wird dies mindestens ebenso tun. Aktuell müssen wir von einem Konsolidierungsbedarf von über zwei Milliarden Euro ausgehen.“

„Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Grundgesetzänderungen werden uns in den kommenden Jahren helfen. Das neue Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen und die erweiterte Möglichkeit der Kreditaufnahme für die Länder verschaffen uns etwas mehr Luft zum Atmen und geben gleichzeitig einen klaren Wachstumsimpuls.“

„Das Finanzpaket der wohl künftigen Bundesregierung darf weder als Freibrief für ungehemmtes Schuldenmachen noch als grundsätzliche Abschaffung der Schuldenbremse missverstanden werden. Wir müssen die gewonnenen Finanzierungspielräume klug und mit Augenmaß im Sinne künftiger Generationen nutzen.“

Fragen und Antworten

Die für 2025 zu erwartenden Steuereinnahmen liegen mit 27,3 Milliarden mittlerweile rund 1,9 Milliarden Euro unter dem, was noch Ende 2022 für 2025 angenommen werden durfte. Grund hierfür ist vor allem die anhaltend schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschland. Daneben schlagen auch die Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen negativ zu Buche.

Die Gesamtausgaben sollen 2025 bei 38,1 Milliarden Euro liegen, die Einnahmen bei etwas über 36,3 Milliarden Euro. Unterm Strich, nach Verrechnung mit Rücklageentnahmen, liegt die geplante Neuverschuldung bei 670 Millionen Euro. Die Schuldenbremse wird eingehalten.

Hessen sieht Investitionen von 3,3 Milliarden Euro vor. Das ist, rechnet man beim Ist-Ergebnis 2024 den einmaligen Sondereffekt einer 2-Milliarden-Investition für die Landesbank Helaba heraus, ein Rekord.

Der Kommunale Finanzausgleich überschreitet erstmals die 7-Milliarden-Marke: 7,131 Milliarden Euro.

Zur Stärkung der hessischen Wirtschaft werden das Hessengeld fortgeführt und der Hessenfonds mit einem Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro auf die Schiene gesetzt.

In der Bildung werden zusätzlich 370 Stellen für das Startchancenprogramm sowie 1.800 Stellen wegen der deutlich wachsenden Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Die Hochschulbudgets werden auf rund 2,3 Milliarden Euro vereinbarungsgemäß weiter gesteigert.

Für die Innere Sicherheit werden insgesamt 100 zusätzliche Stellen bei den Staatsanwaltschaften mobilisiert.

Die allgemeine Rücklage des Gesamthaushalts wird mit rund 500 Millionen Euro fast vollständig aufgelöst.

Die Baurücklagen bei den Hochschulen werden mit 475 Millionen Euro zur temporären Entlastung des Haushalts 2025 verwendet. Sie werden in späteren Jahren wieder für konkrete Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen der Hochschulen eingesetzt.

Die Ausgaben für Flüchtlinge können auf Grund rückläufiger Zugangszahlen um rund 200 Millionen Euro reduziert werden. Sie bleiben mit 1,15 Milliarden Euro aber auf hohem Niveau.

Die zweite Besoldungserhöhung von 5,5 Prozent für Hessens Beamtinnen und Beamte wird vom 1. August auf den 1. Dezember 2025 verschoben. Hierdurch werden im Haushalt 2025 rund 180 Millionen Euro gespart.

Alle Ressorts haben zudem fachspezifische Konsolidierungsbeiträge erbracht. Vorgenommen wurde ein Mix aus Einnahmeverbesserungen (zum Beispiel Rückflüsse aus Förderprogrammen), der Hebung von Effizienz- und Einsparpotentialen in allen Verwaltungsbereichen sowie Reduzierungen bei den Förderprogrammen.

Die Schuldenbremse ist kein Schuldenstopp. Brechen Steuereinnahmen aufgrund der konjunkturell schlechten Lage ein, dürfen diese durch neue Schulden aufgefangen werden. Dies ist aktuell der Fall. Hessen dürfte 2025 gemäß der Schuldenbremse 694 Millionen Euro neue Schulden machen. Um einen Sicherheitsabstand zu dieser Grenze einzuhalten, liegt die Neuverschuldung bei 670 Millionen Euro.

Ja. Der Haushaltsentwurf 2025 basierte auf den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2024. Darin waren die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2024, des Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 sowie des Steuerfortentwicklungsgesetzes noch nicht enthalten. Diese Gesetze wurden erst Ende vergangenen Jahres beschlossen. Zudem konnten auch nicht die Folgen aus der rückwirkenden Abrechnung des Zensus berücksichtigt werden. 

Beide Effekte zusammengenommen belasten den Landeshaushalt 2025 insgesamt mit weiteren 431 Millionen Euro. Diese Einnahmenausfälle werden durch Rücklagen gedeckt, die im Haushaltsvollzug 2024 gebildet werden konnten. Die Entnahme wurde durch einen Änderungsantrag ermöglicht.

Nein. Mit den Grundgesetzänderungen wurden grundsätzlich Weichen neu gestellt, aber noch keine Details geklärt. Dafür wird es Ausführungsgesetze des Bundes brauchen. Somit werden erst die kommenden Monate zeigen, wie das Geld aus dem Finanzpaket der wohl künftigen Bundesregierung auf die Länder verteilt und zu welchem Zeitpunkt das Ganze konkret in Kraft treten wird. Wahrscheinlich wird dies erst für die Planung des Haushalts 2026 relevant und diese gegebenenfalls etwas verzögern – je nachdem, wie schnell der Bund die für die Länder wichtigen Details regeln kann.