Hessen, Bayern, Sachsen und Berlin haben sich aktuell mit einem gemeinsamen Schreiben zum Wolf an den Bund gewandt. Darin setzen sich die Länder dafür ein, dass der Bund für Deutschland einen günstigen Erhaltungszustand beim Wolf im Zuge der anstehenden FFH-Berichtserstattung an die EU meldet. Hessens Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, Ingmar Jung, betonte: „Es ist höchste Zeit, die Realität anzuerkennen: Der Wolf hat in Deutschland einen günstigen Erhaltungszustand erreicht – und das muss endlich auch politisch Konsequenzen haben. Das dringend notwendige und im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Bestandsmanagement muss jetzt umgesetzt werden.“
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber bekräftigte: "Den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland festzustellen, ist fachlich und politisch geboten. Der günstige Erhaltungszustand ermöglicht das seit langem geforderte regionale Bestandsmanagement. Das wäre ein starkes Signal und ein wichtiger Schritt zu einem sachlichen und akzeptierten Umgang mit dem Wolf. Daneben soll der Wolf schnellstmöglich ins Jagdrecht auf Landes- und Bundesebene überführt werden. Der Wolf muss rechtssicher gejagt werden können. Bayern steht an der Seite der Weidetierhalter. Weidetierhalter sind wichtige Partner, um Lebensräume in der Kulturlandschaft und die Artenvielfalt zu erhalten."
Sachsens Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch ergänzte: „Betrachten wir es nüchtern: Der Artenschutz verfolgt das Ziel eines günstigen Erhaltungszustandes. Diesen haben wir beim Wolf erreicht und können das mit Überzeugung nach Brüssel melden. Jeder kann sich selbst ein Bild von der Lage in unserem Freistaat und der Verbreitung von Görlitz über Bautzen bis in den Leipziger Raum machen, in dem erst kürzlich ein weiteres Rudel identifiziert wurde. Nun braucht es zügige Antworten aus Berlin zum Jagdrecht, dem Bestandsmanagement und damit zum Schutz unserer Weidetiere. Die Meldung nach Brüssel ist dafür die Grundlage."
Gemeinsames Anliegen der Länder: Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs und Forderung nach effektivem Bestandsmanagement
Berlins Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, erklärte: „Nach langer Abwesenheit ist der Wolf wieder Teil unserer heimischen Tierwelt. Seine Rückkehr ist positiv für die Entwicklung artenreicher und funktionierender Ökosysteme. Der Wolf übernimmt eine zentrale Rolle im ökologischen Gleichgewicht. Der nun erreichte günstige Erhaltungszustand sollte sachlich anerkannt werden – ebenso wie die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Bestandsmanagements, das die langfristige Koexistenz sichert.“
Eine Mehrheit der Länder kommt aktuell auf fachlicher Grundlage zu der Einschätzung, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfes im Großteil Deutschlands bereits gegeben ist, sowohl in der atlantischen als auch in der kontinentalen biogeografischen Region. Insbesondere ist aus Sicht der Länder mit über 100 fortpflanzungsfähigen Rudeln und Paaren eine ausreichende Populationsgröße des Wolfs in Deutschland erreicht. Auch nimmt die Zahl der Wölfe in Deutschland in den zurückliegenden 20 Jahren kontinuierlich zu.
Daneben werben die Länder beim Bund dafür, die veralteten Bewertungsmaßstäbe zur Beurteilung des Erhaltungszustands beim Wolf zu überarbeiten. Denn die bisherigen Kriterien zur Beurteilung des Erhaltungszustands wurden in einer Zeit festgelegt, in der eine derart dynamische positive Bestandsentwicklung wie beim Wolf in Deutschland weder absehbar noch wahrscheinlich war.
Der günstige Erhaltungszustand des Wolfs ist neben der Absenkung des Schutzstatus eine wesentliche Voraussetzung für ein effektives Bestandsmanagement des Wolfs in Deutschland. Die Absenkung des Schutzstatus für den Wolf ist am 7. März im Rahmen der Berner Konvention erfolgt und anschließend von der EU-Kommission in einer Änderung der FFH-Richtlinie rechtlich festgesetzt worden. Diese Änderungen müssen nun durch den Bund in nationales Recht überführt werden.