Zitate Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz:
„Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Grundsteuergesetzes. Sie zeigt, dass der Landesgesetzgeber mit der Einführung des Flächen-Faktor-Verfahrens für die Grundsteuer B in Hessen absolut richtig lag und mit dem Hessen-Modell der verfassungsrechtliche Spielraum nicht verlassen wurde.“
„Auch für die Städte und Gemeinden in Hessen ist das Grundsatzurteil eine sehr positive Nachricht. Es erhöht die Rechtssicherheit und entkräftet die vorgebrachten verfassungsrechtlichen Zweifel in erster Instanz. Städte und Gemeinden können sich daher auf verlässliche Einnahmen aus der Grundsteuer von jährlich über einer Milliarde Euro stützen, die sie für wichtige Infrastrukturaufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen fortlaufend benötigen.“
„Letztlich macht das Grundsatzurteil auch Mut, im Steuerrecht einmal ganz neue Wege zu gehen. Das hessische Modell war von vornherein darauf angelegt, vergleichsweise einfach und unbürokratisch zu sein, ohne dabei in verfassungsrechtliche Bedrängnis zu geraten. Dies ist auch nach Auffassung des Finanzgerichts gelungen.“