Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Gesundheitsministerin Diana Stolz zur Pflegereform des Bundes

Gesundheitsministerin Diana Stolz: „Wir brauchen eine Reform, aber wer die Pflege zukunftsfest machen will, muss die Finanzierung solide lösen – es darf keinen Verschiebebahnhof geben.“

„Der Entwurf für die Pflegereform des Bundes enthält richtige Ansätze und wir brauchen hier Veränderungen. Wenn aber bei der Rente von pflegenden Angehörigen gekürzt werden soll und gleichzeitig die Eigenanteile steigen, werden die Lasten nur von einer Ecke in die andere geschoben. Ja, wir brauchen eine Reform. Wenn aber die Pflege zukunftsfest gemacht werden soll, muss die Finanzierung solide gelöst werden – es darf keinen Verschiebebahnhof geben“, betonte Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz anlässlich des Gesetzentwurfs zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG), den die Bundesregierung aktuell vorgelegt hat.

Prävention und Rehabilitation

Der Entwurf greift Herausforderungen auf: Er stärkt Prävention und Rehabilitation, vereinfacht das Leistungsrecht und führt erstmals eine jährliche Anpassung der Pflegeleistungen an die Inflation ein. „Aber an entscheidenden Stellen bleibt der Bund zu zaghaft und lädt Kosten bei denen ab, die sie am wenigsten tragen können“, erklärte die Hessische Staatsministerin.

Stolz begrüßt ausdrücklich den neuen Anspruch auf Pflegebegleitung, der Pflegebedürftige und ihre Angehörigen frühzeitig und aktiv unterstützt. Ebenso das neue Überbrückungsbudget für Akutsituationen, wenn etwa die Hauptpflegeperson kurzfristig ausfällt. Dass Pflegeleistungen ab 2028 jährlich an die Inflation angepasst werden, sei „längst überfällig“.

Gemeindepflege

„In Hessen setzen wir genau auf diesen präventiven Ansatz: Mit der Gemeindepflege sind landesweit bereits 91 Gemeindepflegekräfte im Einsatz, die ältere Menschen unterstützen, bevor Pflegebedürftigkeit entsteht. Das ist ein Weg, um das Eintrittsalter in eine Pflegesituation nach hinten zu schieben und Pflege zum Teil auch zu verlangsamen. Mit den Pflegestützpunkten, die es inzwischen in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt, stehen zudem wohnortnahe Anlaufstellen bereit“, nannte Stolz Beispiele des hessischen Wegs in der Pflege.

„Ein präventiver Ansatz ist dringend notwendig. Die entscheidende Frage ist doch, wie man den Pflegeeintritt und den Pflegeverlauf möglichst lange hinauszögert. Das liegt im Interesse der Pflegekassen, aber vor allem im Interesse jedes einzelnen Menschen. Genau deshalb hatte ich die Bundesgesundheitsministerin nach Hessen eingeladen und ihr die Gemeindepflege vorgestellt“, erklärte Stolz.

Gleichzeitig sieht Stolz insbesondere zwei Punkte, die im parlamentarischen Verfahren korrigiert werden müssen. Die geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige trifft vor allem Frauen, die ohnehin schon Rentenlücken durch Kindererziehung haben. Das ist familienpolitisch nicht akzeptabel. Der Bund sollte hier endlich seiner Pflicht nachkommen und diese versicherungsfremde Leistung übernehmen. Die Anhebung der Verweildauer in Pflegeheimen zur Gewährung der Leistungszuschläge wird die Eigenanteile nicht begrenzen, sondern sie weiter steigen lassen. Mehr Menschen werden auf Sozialhilfe angewiesen sein. Am Ende zahlen die Kommunen die Rechnung.

Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie kann nicht auf dem Rücken pflegender Angehöriger finanziert werden, die ohnehin schon Lücken in ihrer Rentenbiografie haben. Der Bund muss eine verlässliche Reform im Sinne der betroffenen Menschen angehen“, so Stolz abschließend.