Die Finanzministerkonferenz, in der alle Finanzministerinnen und Finanzminister der Bundesländer vertreten sind, hat heute in Berlin mit großer Mehrheit beschlossen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Sie sollte ursprünglich am 31. Oktober 2022 enden.
„Es ist gut, dass wir heute mit großer Mehrheit eine Lösung verabredet haben. Hessen macht dabei mit. Viele Menschen treiben derzeit berechtigte Sorgen um, wie sie mit Inflation, enorm gestiegenen Energiepreisen und dem Krieg in Europa klarkommen sollen. Da ist die Grundsteuerreform in der Prioritätenliste sicherlich nach hinten gerutscht. Wenn so viele Menschen eine Frist voraussichtlich nicht einhalten können, tut Politik gut daran, zu helfen und zu reagieren“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute nach der Sitzung der Finanzministerkonferenz in Berlin.
Bitte um möglichst rasche Abgabe
Boddenberg erinnerte daran, dass die ursprüngliche Frist gewählt wurde, da sich an die Abgabe der Erklärung durch die Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Schritte in den Steuerverwaltungen der Länder sowie bei den Kommunen anschließen, damit die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden kann. Allein in Hessen müssen 2,8 Millionen Erklärungen bearbeitet werden. Das Vorhaben ist die größte Steuerreform seit Jahrzehnten. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen.
„Ich bitte daher alle, durch eine möglichst rasche Abgabe der Erklärung zum Gelingen der Reform der für die Kommunen so wichtigen Grundsteuer beizutragen. Gemacht werden muss die Erklärung, daran ändert auch eine längere Frist nichts. Leider liegen den Steuerverwaltungen nicht alle Daten, die für die vom Bundesverfassungsgericht veranlasste Reform benötigt werden, vor – in keinem Bundesland“, sagte Boddenberg. „Der Bürgerservice unserer Finanzämter, die hessenweite Servicenummer der Hessischen Steuerverwaltung und unser digitales Angebot unter grundsteuer.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster stehen weiterhin mit Rat und Tat zur Seite!“
Bereits 1,1 Millionen Erklärungen wurden abgegeben
„Die Hessinnen und Hessen haben sich bislang in besonderem Maß um die Abgabe gekümmert. Schon rund 1,1 Millionen Erklärungen wurden in Hessen abgegeben. Mit einer Abgabequote von mehr als 38 Prozent liegt Hessen im Bundesvergleich in der Spitzengruppe“, so Hessens Finanzminister.