Mineralöl- und Flüssiggastransporte sind auf Hessens Straßen bis einschließlich 1. Januar 2023 vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen. Dies teilte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Dienstag mit.
Grund ist die Verknappung der Transportkapazitäten auf den Binnenwasserstraßen und Schienenwegen und der gleichzeitige, infolge des Gasmangels erhöhte Bedarf an anderen fossilen Energieträgern. Die Erhöhung der Transportkapazitäten auf der Straße liege daher im allgemeinen Interesse, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Regierungspräsidien und das Bundesamt für Güterverkehr.