Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

„Es ist wichtig, dass die Menschen ihren Willen dokumentieren“

Anlässlich des Tags der Organspende am 7. Juni betonte Hessens Gesundheitsministerin, Diana Stolz, dass immer noch zu wenige Organspender zu vielen Menschen, die auf ein Organ warten, gegenüberstehen.

„Organspende kann Leben retten. Jeder von uns kann in die Lage kommen, ein lebenswichtiges Organ zu benötigen. Deshalb ist es so wichtig, dass die Menschen ihren Willen in dieser wichtigen Frage hinterlegen. Informieren Sie sich und treffen Sie eine Entscheidung. Im Todesfall haben Angehörige und Hinterbliebene dann Klarheit“, appellierte die Ministerin. „Sprechen Sie über Ihren Willen mit der Familie und dokumentieren Sie den Wunsch mit einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung und insbesondere auch mit einem Eintrag in das digitale Organspende-Register. Mit einer solchen Dokumentation kann man selbstbestimmt festlegen, ob und wenn ja, welche Organe man bereit ist zu spenden. Sollte man nur bestimmte Organe spenden wollen, kann dies differenziert entschieden und dokumentiert werden.“

Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.

In diesem Jahr steht der Tag der Organspende unter der Überschrift „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig." Noch immer werden zu wenig Organe gespendet und erkrankte Menschen warten zu lange auf ein Spenderorgan, das die Lebensqualität von Betroffenen verbessern und Leben retten kann. „Natürlich wäre es wünschenswert, wenn viele Bürgerinnen und Bürger ihre Bereitschaft hierzu erklären. Aber auch eine negative Entscheidung ist zu akzeptieren. Wichtig ist, dass die Menschen sich mit dem Thema befassen und ihre Entscheidung dokumentieren“, betonte Stolz.

In Hessen warten derzeit 627 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. 88 Menschen haben im Jahr 2024 in Hessen nach ihrem Tod Organe gespendet. Die Anzahl der postmortal entnommenen Organe lag bei 255. Damit ist die die Zahl der Spenden im Vergleich zu den Vorjahren in Hessen gestiegen. „Dennoch gilt: Nach wie vor gibt es zu wenig Spenderorgane, während gleichzeitig die positive Einstellung zur Organspende in der Bevölkerung unverändert hoch ist. Trotzdem hatten nur 44 Prozent der Befragten ihre Entscheidung auch tatsächlich dokumentiert. Die Widerspruchslösung kann hier ein Weg sein, die Bürgerinnen und Bürger aktiver in die Rolle zu bringen, sich zu informieren und dann für oder gegen eine Entnahme von Organen zu entscheiden“, so Stolz.

Hintergrund

Bei der Widerspruchslösung gelten Menschen als mögliche Organspender, wenn sie der Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen haben und den Angehörigen kein der Organspende entgegenstehender Wille bekannt ist. Bei der aktuell gültigen Zustimmungsregelung dürfen Organe nur entnommen werden, wenn dies auf dem Organspendeausweis, bei den Angehörigen oder online im Organspenderegister des Bundes hinterlegt ist. Sollte keine Entscheidung dokumentiert sein, obliegt es den Angehörigen zu entscheiden, ob und welche Organe entnommen werden dürfen.