Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

„Die Menschen dürfen bei diesen außergewöhnlichen Schadensfällen nicht alleine gelassen werden".

Dazu führte Innenminister Roman Poseck heute in Wiesbaden aus:

„Die vergangenen Monate und Jahre haben gezeigt, dass Extremwetterereignisse immer häufiger auftreten. Die schrecklichen Bilder von der Flutkatastrophe im Ahrtal, vom Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg und zuletzt vom Unwetterereignis in Nordhessen mahnen zum Handeln. Die Menschen dürfen bei diesen außergewöhnlichen Schadensfällen nicht alleine gelassen werden. Eine Pflichtversicherung würden den Betroffenen die Sorge um die finanziellen Folgen zu einem erheblichen Teil nehmen.

Die Notwendigkeit zum Handeln hat mir auch mein Besuch von dem vom Unwetter betroffenen nördlichen Landkreis Kassel in dieser Woche deutlich gemacht. Es hat mich sehr betroffen gemacht, was die Anwohnerinnen und Anwohner in Gottsbüren und an anderen Orten aktuell durchmachen müssen. Die persönlichen Gespräche haben mich stark beeindruckt. Zum Glück sind keine Menschen ernsthaft zu Schaden gekommen. Teilweise haben die Betroffenen aber ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Sie stehen nun sorgenvoll vor vielen offenen Fragen. Das Land wird alles Mögliche unternehmen, um die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Hier hilft die Elementarschäden-Richtlinie des Landes Hessen, die finanzielle Unterstützung nach den dort niedergelegten Voraussetzungen vorsieht.

Regelung für eine Pflichtversicherung schaffen

Ein für die Betroffenen besserer und umfassenderer Schutz würde aber durch eine Verpflichtung zum Abschluss einer Elementarschadensversicherung geschaffen werden. Auch die Lastentragung wäre insoweit eine fairere. Das Land und damit der Steuerzahler können hier auch nicht alles alleine leisten. Es ist vielmehr dringend erforderlich, dass der Bund handelt und eine Regelung für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden schafft. Damit würden Betroffene gut abgesichert und die Kostenlast angemessen verteilt. Das nächste Extremwettereignis kommt leider gewiss; deshalb darf die Bundespolitik nicht länger die Hände in den Schoß legen und die Betroffenen ihrem Schicksal überlassen. Die Länder haben sich zu diesem Thema auch im Bundesrat bereits mit großer Mehrheit und unmissverständlich positioniert.“

Justizminister Christian Heinz ergänzte hierzu: „Die Bundesregierung muss jetzt handeln. Die Menschen in Nordhessen stehen nach dem jüngsten Starkregenunwetter vielerorts in den Trümmern ihrer Existenz. Sie lassen sich dadurch nicht aus der Bahn werfen, sondern packen gemeinsam an. Das bewundere ich sehr.

Präventionsmaßnahmen, um erhebliche Schäden zu vermeiden

Auch die Politik muss hier ihren Beitrag leisten. Präventionsmaßnahmen sind wichtig, reichen aber alleine nicht aus, um teilweise erhebliche Schäden an Infrastruktur, Betriebsvermögen und Hausrat zu vermeiden. 99 Prozent der Immobilien in Deutschland sind über eine Wohngebäudeversicherung abgesichert, aber nur gut die Hälfte ist auch gegen Elementarschäden versichert. So waren in Hessen nach Angaben der Versicherungswirtschaft im zurückliegenden Jahr 2023 lediglich 54% der Wohngebäude im Hinblick auf Elementarschäden versichert. Diese Quote entspricht zwar dem Bundesschnitt, zeigt dabei umso deutlicher, dass in Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse dringender Handlungsbedarf besteht.

Die Einführung einer Versicherungspflicht für Elementarschäden ist der ausdrückliche Wille der Länder, zuletzt bekräftigt auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Juni in Berlin. Mein klarer Appell ist daher, die Einführung auf Bundesebene nicht länger zu verschleppen, sondern den Menschen in den betroffenen Gebieten den Rücken zu stärken.“