Vom 16. Dezember 2024 an wird die Bezahlkarte in Hessen an Geflüchtete ausgegeben. Das haben Ministerpräsident Boris Rhein und Sozialministerin Heike Hofmann am Freitag in Wiesbaden bekanntgegeben. „Die Bezahlkarte ist da, in der nächsten Woche geht es los: In einem ersten Schritt werden in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes die Karten an neu ankommende Flüchtlinge ausgegeben, gleichzeitig kann die Verteilung in den Kommunen beginnen. Damit halten wir Wort und führen die Bezahlkarte trotz eines Rechtsstreits und einer daraus resultierenden Verzögerung im Vergabeverfahren noch dieses Jahr in Hessen ein“, sagte Rhein. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten in der Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 unter Hessens Vorsitz die Einführung einer Bezahlkarte beschlossen, mit der nahezu alle Waren des täglichen Bedarfs erworben werden können. Zudem verständigten sich die Regierungschefinnen und Regierungschef im Juni dieses Jahres auf eine einheitliche Bargeldsumme. Der verfügbare Bargeldbetrag liegt bei 50 Euro, von dem in individuellen Ausnahmefällen abgewichen werden kann.
Sozialministerin Heike Hofmann lobte den reibungslosen Ablauf und die gute Zusammenarbeit mit den Kommunen: „Gemeinsam haben wir von Beginn an eine einheitliche Lösung verfolgt, die uns nun gelungen ist. Die Ausgestaltung der Bezahlkarte erfolgt rechtssicher und orientiert sich an der aktuellen Rechtslage und der bestehenden Rechtsprechung. Die Übernahme der Kosten der Einführung durch die Landesregierung ist ein zusätzlicher wesentlicher Baustein.“ In Hessen koordiniert eine eigens im Regierungspräsidium Gießen eingerichtete Koordinierungsstelle die Einführung der Bezahlkarte, um die Behörden zu entlasten und den organisatorischen Aufwand zu reduzieren. Sie fungiert als Bindeglied zwischen Land, Kommunen und Dienstleistern.
Guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung
Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, bei der eine Überziehung des Guthabenbetrags nicht möglich ist. Sie kann in Geschäften eingesetzt werden, die Visa akzeptieren. Außerdem kann an allen Geldautomaten in Deutschland und bei teilnehmenden Einzelhändlern im Rahmen des Einkaufs kostenlos Geld abgehoben werden – bis zum maximal verfügbaren Bargeldbetrag von 50 Euro. Die Karte kann sowohl als physische Karte ausgegeben werden als auch zur Nutzung über eine App. Überweisungen ins Ausland sind ausgeschlossen.
„Die Bezahlkarte ist ein wichtiges Instrument zur Begrenzung irregulärer Migration“, sagte Regierungschef Rhein. „Wir bekämpfen damit auch das Unwesen der Schlepper. Die Karte ist für Asylsuchende ausschließlich in Deutschland nutzbar. So wird sichergestellt, dass die Leistungen dem Zweck dienen, für den sie gedacht sind, nämlich der Sicherung des Lebensunterhalts der Empfängerinnen und Empfänger in Deutschland. Sozialministerin Hofmann verwies darauf, dass man auch beim Thema Diskriminierungsfreiheit Wort gehalten habe: „Die Karte ist im Design vollkommen neutral gehalten und sieht aus wie eine gängige Kredit- oder Bankkarte, so dass Nutzerinnen und Nutzer nicht stigmatisiert werden.“