Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Darlehensprogramm für Kita-Um- und Neubau stark nachgefragt

Das im Februar von der Landesregierung aufgelegte Darlehens-Sonderprogramm für den Ausbau oder Erhalt von Kitas hat großen Anklang gefunden: „Ich freue mich, dass unser Angebot offensichtlich einen Nerv getroffen hat und sich starker Nachfrage erfreut. Viele hessische Kommunen haben bereits Anträge gestellt, mehr als 70 Anträge wurden bis heute bewilligt“, sagte Sozialministerin Heike Hofmann. „Umso erfreulicher ist, dass wir den verfügbaren Gesamtdarlehensbetrag erhöhen konnten: Aufgrund günstiger Zinsbedingungen stehen statt der zunächst geplanten 100 Millionen Euro jetzt 115 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kommunen können das Geld zudem mit Geld aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes kombinieren“, betonte Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz.

Für die Bewilligung der Anträge ist das Hessische Sozialministerium zuständig. „Dank des erhöhten Gesamtdarlehensbetrags ist es uns Stand jetzt möglich, alle eingegangenen Anträge auch positiv zu bescheiden“, fügte Ministerin Hofmann hinzu.

Die Kommunen können zinsgünstig Gelder für Baumaßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung in Anspruch nehmen – für eigene oder für solche in Verantwortung freier Träger. Auch aufgrund der Kombinierbarkeit mit Geld aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes seien Investitionen in Kita-Neubauten oder -Sanierungen besonders attraktiv. Das bestätige die große Nachfrage nach dem Programm: „Damit stärken wir im Rahmen unserer Strategie der drei B – Bildung, Betreuung, Bauen – das dritte B, nachdem wir uns den beiden ersten mit einem Bündel an Maßnahmen im Rahmen des Kita-Pakets und durch die Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendgesetzbuches (HKJGB) gewidmet haben. Schließlich ist es eine zwingende Voraussetzung für eine ausreichende Zahl an Betreuungsplätzen, dafür den baulichen und räumlichen Rahmen zu schaffen“, führte Ministerin Hofmann aus.

Das Land investiere also durch diese Teilübernahme der Zinskosten trotz aller Sparzwänge weiter in den elementar wichtigen Bereich der frühkindlichen Bildung. „Gemeinsam schaffen wir spürbare Verbesserungen: für Kommunen und Träger, für Eltern und Fachkräfte – aber vor allem für die Kinder“, so Sozialministerin Hofmann.

Hintergrund:

Das Darlehensprogramm wird als Teil des Hessischen Investitionsfonds (HIF) realisiert. HIF-Darlehen können grundsätzlich für kommunale Investitionsvorhaben und Investitionsfördermaßnahmen freier Jugendhilfeträger beantragt werden. Die Abwicklung erfolgt über die WI-Bank. Die Darlehen werden voraussichtlich zu einem halbierten Marktzins vergeben. Sie sind auf eine Höhe von 2,5 Millionen Euro pro Maßnahme begrenzt, damit hessenweit möglichst viele Kommunen und Träger profitieren können. Die Auszahlung erfolgt nach Zusage ab September 2026. Die Darlehen können für kommunale Investitionsvorhaben und kommunale Investitionsfördermaßnahmen freier Jugendhilfeträger verwendet werden. Antragstellerin und Darlehensnehmerin ist immer die Kommune, die den bereitgestellten Betrag an Dritte, hier freie Jugendhilfeträger, weiterleiten kann.

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