Das Bulletin wird an beiden Tagen jeweils um 14 Uhr auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Am Meldeverhalten der Gesundheitsämter ändert sich dadurch nichts, die Daten zum Infektionsgeschehen werden wie gewohnt von Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) an das Robert Koch-Institut weitergegeben – es gehen also keinerlei Informationen verloren.
Meldeverzüge besser erkennbar
Die im Bulletin veröffentlichten Daten spiegeln den Trend des Infektionsgeschehens wider. Durch den Schritt hin zur Publikation an zwei Tagen pro Woche wird es künftig besser möglich sein, diesen Trend auch zu identifizieren, da im Vergleich zur täglichen Veröffentlichung Störfaktoren wie zum Beispiel Meldeverzüge besser erkannt und somit nachträgliche Bereinigungen vermieden werden können.
An der Qualität der Bewertung der Belastung des Gesundheitssystems ändert sich durch den veränderten Veröffentlichungsturnus nichts. Dafür stehen weitere wichtige Indikatoren wie die Daten zur stationären Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten zur Verfügung, die das HMSI wie gewohnt zur Steuerung der stationären Versorgung heranzieht.