Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Bewerbungsstart für Förderprogramm 2026

Kommunen sollten jetzt mit der Vorbereitung beginnen, wenn sie sich als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung ab 2026 anerkennen lassen wollen, rät Hessens Heimatminister Ingmar Jung. „Das Programm bietet attraktive Entwicklungsmöglichkeiten für moderne und zukunftsfeste Dörfer im ländlichen Raum“, so Jung. Für die Bewerbung ist zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Konzept zu erstellen, in dem die Kommune festlegt, welche Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung vor Ort gefördert werden sollen. Im Sommer 2026 beginnt dann die sechseinhalbjährige Laufzeit. Grundlage für die Bewerbung als Förderschwerpunkt ist ein Entwicklungskonzept. Dabei können sich die Kommunen durch ein Fachbüro unterstützen lassen; hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation zur Verfügung. Die entsprechenden Anträge können ab sofort bei den zuständigen Fach- und Förderbehörden der Landkreise gestellt werden.

Fördermittel kommen von Land, Bund und EU

Die Anzahl der möglichen Neuaufnahmen in das Förderprogramm richtet sich pro Jahr nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. In den nächsten Jahren stehen jährlich durchschnittlich rund 33 Millionen Euro an Fördermitteln von Land, Bund und EU sowie Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich zur Verfügung.

Vielfältige Fördermöglichkeiten

Das Dorfentwicklungsprogramm ermöglicht Kommunen und Privatpersonen, Fördermittel für Projekte zur Daseins- und Grundversorgung sowie für die Sanierung und den Neubau in Ortskernen zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung bei städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich. Informationen zum Förderprogramm sowie fachliche Beratung und Begleitung bei der Bewerbung erhalten Kommunen bei den Fachbehörden der jeweiligen Landkreise.

Anträge für Dorfmoderationsprozesse können ab sofort bei den Fach- und Förderbehörden der Landkreise gestellt werden. Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2026. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2026 geplant.