Über 20 Personen stehen nebeneinander auf einem roten Teppich und schauen in die Kamera.

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Best-Practice-Prämierung für vorbildliche Inklusionsarbeit

Im Jahr 1992 wurde der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen“ von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und erinnert seit 1993 jährlich an die Bedeutung der Gleichstellung, Teilhabe und Inklusion für Menschen mit Behinderungen.

Im Mai 2023 wurde eine Vereinbarung zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Geschäftsbereich des Hessischen Innenressorts zwischen der Hauptschwerbehindertenvertretung der Verwaltung sowie der Polizei getroffen. Damit wurde der Kurs auf eine moderne, inklusive Verwaltung gesetzt. Die gezielte Förderung von Beschäftigung, Sensibilisierung der Führungskräfte, barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung sowie Mobilität und flexible Arbeitsformen gehören zu den zentralen Bestandteilen.

In diesem Jahr findet zum ersten Mal eine Prämierung statt, mit der Dienststellen aus dem Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ausgezeichnet werden, die sich durch vorbildliche Maßnahmen zur Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hervorgetan haben. Das Regierungspräsidium Kassel und das Polizeipräsidium Nordhessen wurden als Preisträger 2025 ausgelobt.  

Vielfalt und Chancengleichheit in der Verwaltung fördern

Innenminister Roman Poseck führte in seiner Ansprache aus: „Heute begehen wir den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen – einen Tag, der uns eindringlich daran erinnert, dass Teilhabe, Gleichberechtigung und Inklusion sowie ein respektvolles Miteinander nicht nur wünschenswert, sondern grundlegende Verpflichtungen für unsere Gesellschaft und jede Verwaltung sind. Er mahnt uns, das Bewusstsein für die Anliegen und Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schärfen und aktiv zu stärken.

Mit der heute erstmals stattfindenden Prämierung möchten wir sichtbar machen, dass gelebte Teilhabe im Arbeitsleben möglich ist – und dass jede einzelne Maßnahme zählt, um Vielfalt und Chancengleichheit in unserer Verwaltung zu fördern. Jeder Beitrag, jede Initiative und jede gute Idee schafft ein Stück mehr Barrierefreiheit und hilft, Inklusion im Alltag mit Leben zu füllen.

Maßnahmen zur Eingliederung auszeichnen

Ich freue mich heute das Regierungspräsidium Kassel mit der Urkunde und der Prämie in Höhe von 3.000 Euro die vielfältigen Maßnahmen zur Eingliederung auszuzeichnen. Rolf Richter, Vizepräsident des Regierungspräsidiums, hat die Urkunde stellvertretend für die Behörde entgegengenommen. Besonders beeindruckend sind die Kooperation mit den Werkstätten für behinderte Menschen und die Außenarbeitsplätze in Telefonvermittlung und Kantine. Auch das Engagement beim DUOday einem Aktionstag, an dem Menschen mit Behinderung einen Einblick in den Arbeitsalltag erhalten und Wege in eine mögliche Beschäftigung kennenlernen, zeigt, wie Inklusion im Alltag gelebt wird.

Die Anerkennungsurkunde darf ich zum ersten Mal an das Polizeipräsidium Nordhessen überreichen. Das Präsidium erhält die Anerkennung für sein vorbildliches Engagement bei der Ausbildung eines jungen Mannes mit neurokognitiver Beeinträchtigung. Es hat bewiesen, dass inklusive Ausbildung mit Empathie und Engagement gelingen kann. Hierfür nimmt heute stellvertretend der Abteilungsstabsleiter, Hartmut Konze, die Auszeichnung entgegen.

Strukturen schaffen, die allen Menschen offenstehen

Die heute ausgezeichneten Initiativen machen auf besondere Art und Weise sichtbar, wie gelebte Inklusion im Alltag aussehen kann. Mein herzlicher Dank gilt allen für ihre wertvollen Beiträge und eingereichten Vorschläge. Inklusion ist eine gemeinsame Verantwortung. Deshalb setzen wir uns auch künftig für eine gesteigerte Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein.“

Marco Bärtl, Polizeipräsident Nordhessen, würdigte die Worte des Ministers: „Ich bedanke mich sehr herzlich auch im Namen unserer Menschen mit Behinderung für diese anerkennende Auszeichnung. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Strukturen zu schaffen, die allen Menschen offenstehen, anstatt sich anzupassen. Inklusion von Menschen mit Behinderung gehört zu einer unserer Grundprinzipien. Heute ist es wichtiger denn je, Barrieren abzubauen und Chancengleichheit zu gewährleisten, um innerhalb der Polizei die Vielfalt unserer Gesellschaft sichtbar zu machen. Denn eine vielfältige Polizei, in der jeder Mensch mit seinen Fähigkeiten und Erfahrungen einen Beitrag zu unserer aller Sicherheit leistet, stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger.

Auch Regierungspräsident Mark Weinmeister beglückwünschte die Preisträger und sagte: „Die Prämierung beim Inklusionswettbewerb des Innenressorts freut uns sehr. Sie ist vor allem eine schöne Bestätigung für unsere Mitarbeitenden, die im Arbeitsalltag Inklusion aktiv leben. Für das Regierungspräsidium Kassel ist Inklusion keine formale Verpflichtung, sondern gelebter Bestandteil unserer Arbeit, bei der Behördenleitung, Personaldezernat, Schwerbehindertenvertretung und Inklusionsbeauftragte und letztliche alle Beschäftigten an einem Strang ziehen. Unseren Beschäftigen mit Behinderungen oder Einschränkungen versuchen wir ein bestmögliches Arbeitsumfeld zu verschaffen, organisatorisch, technisch und menschlich. Dafür setzen wir auf ein Bündel aus Hilfestellungen und einem flexibel ausgestalteten Umfeld aus Mobilem Arbeiten, Gleit- und Teilzeitmodellen. Ein schöner Beleg für den Erfolg unserer Anstrengungen ist unsere Schwerbehindertenquote, die mit fast 9 Prozent deutlich über der gesetzlich festgelegten Quote von 5 Prozent und dem vom Land Hessen gesetzten Ziel von 6 Prozent liegt. Wir verstehen die Vielfalt unserer Mitarbeitenden als Bereicherung und wollen auch weiterhin für eine inklusive Arbeitskultur einstehen – ganz gemäß unserem RP-Motto #teildavon.“

Regierungspräsidium Kassel und das Polizeipräsidium Nordhessen stärken Teilhabe am Arbeitsplatz

Im Regierungspräsidium Kassel sind derzeit 1.835 Mitarbeitende beschäftigt. Davon verfügen 148 Mitarbeitende über eine anerkannte Schwerbehinderung, weitere 12 Mitarbeitende besitzen eine Gleichstellung. Insgesamt sind somit 160 Beschäftigte schwerbehindert oder gleichgestellt, was einem Anteil von 8,72% der Belegschaft entspricht.

Im Polizeipräsidium Nordhessen verfügen aktuell rund 850 Menschen über einen Grad der Behinderung ab 50 oder eine Gleichstellung.

Hessen setzt Zeichen: Landesverwaltung stärkt Inklusion

Die Hessische Landesregierung hat sich verpflichtet, mindestens 6 Prozent der Arbeitsplätze in der Hessischen Landesverwaltung mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (Kabinettsbeschluss vom 11. Dezember 2001, bekannt gegeben mit Erlass des Ministers des Innern vom 18. Februar 2002, StAnz. S. 719), weil Menschen mit Behinderungen überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen bzw. bedroht sind. Dem Ziel, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern, dient auch die regelmäßige Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderungen, um diesen das Erlangen von Berufspraxis zu ermöglichen. Im Jahr 2023 lag der Anteil der beschäftigten Menschen mit Behinderungen im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz bei 6,6 Prozent. Der §154 des SGB IX legt fest, dass Arbeitgeber, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor, die eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen haben, verpflichtet sind, einen bestimmten Anteil dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Konkret müssen Arbeitgeber mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen sicherstellen, dass mindestens 5 Prozent dieser Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung stehen. Diese Regelung soll die Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben fördern.

Durch das Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS) bietet das Land Hessen Arbeitgebern zusätzliche finanzielle Anreize schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.  Im Rahmen der umfangreichen Richtlinien zur Förderung der Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung (Förderrichtlinien, 2020) ist es erklärtes Ziel der Hessischen Landesregierung, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung zu fördern und durch geeignete Maßnahmen einem Absinken der erreichten Beschäftigungsquote unter 6 Prozent entgegenzuwirken. Mit diesen beiden Instrumenten ist Hessen bundesweit führend und setzt sich für die Interessen und Belange der Menschen mit Behinderungen ein.