Hessens Justizminister Christian Heinz setzt sich auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister an diesem Freitag für einen besseren Schutz von betroffenen Elternteilen und deren Kindern vor häuslicher Gewalt ein. In einem Antrag, dem sich auch weitere Länder angeschlossen haben, wird das Bundesjustizministerium aufgefordert, die Vorgaben der Istanbul-Konvention auch in das Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches zu überführen. „Häusliche Gewalt betrifft in unserem Land leider oft auch Mütter mit Kindern. Gerade Kinder werden zum einen Zeugen von Gewalt, das führt zu schweren seelischen Folgen. Außerdem befinden sie sich selbst in Gefahr: Wer einmal zuschlägt, der kann es immer wieder tun und schreckt vielleicht auch nicht vor den eigenen Kindern zurück“, sagte Justizminister Christian Heinz und ergänzte: „Unsere Initiative sieht vor, dass Elternteile mit Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht rechnen müssen, wenn sie handgreiflich werden. Der Umgang mit den Kindern soll bei Gewalt eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können.“
Gewaltschutz noch stärker im Kindschaftsrecht verankern
Die hessische Initiative „Stärkung des Gewaltschutzes für gewaltbetroffene Elternteile und deren Kinder“ auf der Justizministerkonferenz sieht vor, ausdrückliche gesetzliche Regelungen im Umgang mit häuslicher Gewalt im Sorge- und Umgangsrechts zu schaffen. Gewaltschutz soll künftig noch stärker im Kindschaftsrecht verankert werden. Insbesondere bei einer Trennung der Eltern kann so mehr Rechtssicherheit und Schutz für die Betroffenen erzielt werden. Es muss beispielsweise gesetzlich sichergestellt werden, dass ein gewaltbetroffener Elternteil nicht dem Vorwurf der so genannten fehlenden Bindungsintoleranz ausgesetzt ist, also dem Unvermögen eines Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen anzuerkennen. „Wir müssen die Opfer und die potentiellen Opfer vor häuslicher Gewalt stärker schützen. Hessen geht an dieser Stelle weiter voran“, sagte der Justizminister.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zur weiteren Verbesserung des Gewaltschutzes verpflichtet. Die hessische Initiative sieht auch die Aufnahme einer an der Istanbul-Konvention orientierten Definition von häuslicher Gewalt in das Bürgerliche Gesetzbuch vor.