Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Besserer Schutz für Kinder durch neue EU-Sicherheitsvorschriften

Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz: „Gefährliche Produkte dürfen erst gar nicht in die Kinderzimmer – dafür sorgt die neue Vorschrift“

Gesundheits- und Familienministerin Diana Stolz stellte angesichts der beschlossenen neuen EU-Sicherheitsvorschriften für Kinderspielzeug klar, dass „gefährliche Produkte erst gar nicht ins Kinderzimmer“ gehörten. „Kinderschutz ist eine dauerhafte Aufgabe. Jedes fünfte gefährliche Produkt, das in der EU zurückgerufen wird, ist ein Spielzeug. Dass die neuen Regeln jetzt beschlossen wurden, ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit. Der Schutz unserer Kleinsten ist mir ein besonderes Anliegen.“

Das Europäische Parlament hat heute die Verordnung zu den neuen EU-Sicherheitsvorschriften für Kinderspielzeug beschlossen. Diese ersetzt die bisherige Spielzeugrichtlinie von 2009 und verschärft die Anforderungen an Hersteller, Importeure und Onlinehändler deutlich.

Deutlich stärkere Schutz vor gesundheitsschädlichen Stoffen

Ein Kernpunkt der Verordnung ist der deutlich stärkere Schutz vor gesundheitsschädlichen Stoffen. Dazu zählen insbesondere endokrine Disruptoren, Hautsensibilisatoren, Biozide sowie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Diese Stoffe können den Körper auf unterschiedliche Weise belasten: Manche können den Hormonhaushalt stören, andere Allergien auslösen oder die Haut belasten. PFAS wiederum gelten als besonders langlebig und können sich im Körper anreichern. „Dass all diese Stoffgruppen künftig strenger geregelt werden, ist ein wichtiger Schritt, um Kinder besser vor Risiken zu schützen, die sie selbst nicht erkennen können“, so Stolz und sagte weiter: „Es ist höchste Zeit, dass wir Kinder besser vor schädlichen Chemikalien schützen. Die neuen Vorschriften sorgen dafür, dass Risiken früh und vorausschauend berücksichtigt werden – ganz im Sinne des Vorsorgeprinzips, für das sich Deutschland besonders eingesetzt hat.“

Mit der Einführung des digitalen Produktpasses (DPP), klaren CE-Kennzeichnungen und deutlicheren Warnhinweisen sollen Transparenz und Rückverfolgbarkeit verbessert werden. Auch der Onlinehandel wird künftig strenger in die Verantwortung genommen. „Gerade im Online-Vertrieb müssen Spielzeuge sicher sein. Die neuen Vorgaben stärken die Marktüberwachung und stellen sicher, dass gefährliche Produkte gar nicht erst in die Kinderzimmer gelangen“, betonte die Ministerin. Die neuen EU-Regeln treten nach einer Übergangsfrist in Kraft, die Industrie und Behörden Zeit zur Anpassung gibt.

„Diese Verordnung zeigt, dass Kinderschutz, Gesundheitsprävention und eine starke europäische Wirtschaft kein Widerspruch sind, sondern Hand in Hand gehen können“, so Stolz abschließend.

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