„Von so vielen Menschen in Wirtschaft und Verwaltung wurde angesichts der gewaltigen Dimension dieser Krise ausgezeichnete Arbeit geleistet. Es ging um Arbeitsplätze, Existenzen und Zukunftschancen. Die Hilfen von 17 Milliarden Euro gehen auf rund eine Million Anträge zurück. Das zeigt, die Programme waren richtig ausgestaltet und konnten von den Unternehmen unbürokratisch in Anspruch genommen werden. Das ist auch eine herausragende Leistung der Verwaltung, die dafür sorgte, dass die Hilfen schnell an die Unternehmen weitergegeben wurden“, sagte Finanzminister Boddenberg.
Erfolgreiche Programme für KMU werden fortgeführt
Beide Minister wiesen darauf hin, dass die Krise für einige Branchen noch immer nicht beendet sei. „Gerade in der Veranstaltungsbranche und im Tourismus hallen die Folgen der Kontaktbeschränkungen nach, sie werden uns weiter beschäftigen. Darum haben wir analog zu den Wirtschaftshilfen des Bundes unsere hessischen Darlehensprogramme bis Ende Juni verlängert. Unser Ziel bleibt weiterhin, möglichst alle gesunden Firmen mit tragfähigem Geschäftsmodell trotz der Pandemie im Markt zu halten“, so Al-Wazir und Boddenberg. Das Programm Hessen-Mikroliquidität und die Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen können weiter beantragt werden. Diese waren während der Krise stark nachgefragt worden und hatten zahlreichen Betrieben schnell und unbürokratisch Liquidität verschafft.
„Mit dem Darlehensprogramm Hessen-Mikroliquidität und der Liquiditätshilfe für kleinere und mittlere Unternehmen haben wir bereits jetzt knapp 275 Millionen Euro an fast 9.000 kleine und mittlere Unternehmen ausgezahlt. Drei Viertel davon haben weniger als fünf Beschäftigte. Die Hilfen haben also genau die anvisierte Zielgruppe erreicht, und deshalb wird es bis zum 30. Juni 2022 verlängert“, sagte Al-Wazir.
Bürgschaften und Garantien helfen Hessens Unternehmen in der Not
Finanzminister Boddenberg: „Mit den umfangreichen Corona-Erleichterungen des Bürgschaftsbankangebots und der Landesbürgschaften und -garantien konnten wir unsere hessischen Unternehmen gut durch die Krise begleiten. Die Bürgschaftsbank Hessen hat knapp 500 Anträge bewilligt. Für diese Unternehmen bedeutet das etwa eine Verdopplung des Bürgschaftsobligos auf bis zu 2,5 Millionen Euro oder eine Erhöhung der Bürgschaftsquote auf bis zu 90 Prozent und höhere Risikoübernahmen durch Land und Bund. Zehn weiteren Unternehmen ermöglichten wir durch Landesbürgschaften und -garantien eine Kreditaufnahme von gut 660 Millionen Euro. Das Bürgschaftsnetz für die Unternehmen weiter als sonst zu fassen war also richtig. Zum Glück konnten auch in vielen Fällen Unternehmen nach Gesprächen noch andere Finanzierungshilfen finden. Es ist aber wichtig, dass das Land Sicherheit gibt und bereit steht ohne die Unternehmen aus der Verantwortung zu lassen.“
Steuerliche Hilfen wirken
„Die Steuerverwaltung zeichnete bereits in der Vergangenheit aus, dass sie bei Krisen oder Naturkatastrophen zügige und einfache Hilfen durch steuerliche Erleichterungen ermöglicht. Unsere steuerlichen Hilfen wirken schnell, direkt und sie sind unbürokratisch gewährt worden. Die Steuerzahler sind temporär um rund 10,4 Milliarden Euro entlastet worden. Fast 738.000 Anträge wurden bewilligt. In besonderem Maße hat zu Beginn der Corona-Krise aber auch die Möglichkeit zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen dazu beigetragen, den betroffenen Unternehmen schnell, unbürokratisch und in erheblichem Umfang vorübergehend Liquidität zur Verfügung zu stellen. Das zeigt einmal mehr wie effektiv und nah am Menschen unsere Hessische Steuerverwaltung und ihrer Beschäftigten arbeiten. Die Stundungen, herabgesetzten Steuerzahlungen und weitere Hilfen haben dafür gesorgt, dass in unzähligen Fällen die dringend notwendige Zahlungsfähigkeit von Unternehmen erhalten blieb“, sagte Finanzminister Michael Boddenberg.
Mit Eigenkapital die Abwehrkräfte stärken
„Die Liquiditätsbeteiligungen wurden gut angenommen“, sagte Boddenberg. „38 Unternehmen konnten so mit Eigenkapital ausgestattet werden. Insbesondere für mittlere Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten und mindestens 10 Mio. Euro Jahresumsatz stand zusätzlich der Hessen Fonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen bereit. Er musste glücklicherweise nicht in Anspruch genommen werden.“
Notfallkasse – Auffangprogramm, wenn andere Programme nicht greifen
Auch ein breites und gut abgestuftes Angebot von Hilfsprogrammen kann nicht jeden Einzelfall erfassen. „Hessen hat deshalb im Dezember 2020 eine Notfallkasse eingerichtet für Unternehmen, die durch die Raster der Unterstützungsmaßnahmen fallen, obwohl sie besondere pandemiebedingte Härten geltend machen können. Bisher wurden 124 Anträge bewilligt und auch hier konnte geholfen werden. Die hessische Richtlinie war zudem zum Vorbild für die Ausgestaltung der Härtefallhilfen des Bundes geworden, in die die hessische Notfallkasse integriert wurde“, erklärte Boddenberg.
Bundesprogramme schnell und effizient umgesetzt
Boddenberg und Al-Wazir wiesen auf die große Bedeutung der Bundesprogramme für die Unterstützung der hessischen Wirtschaft hin. Von der Sofort- über die November- und Dezemberhilfe bis zu den verschiedenen Phasen der Überbrückungshilfe sind bis Ende März gut 5,5 Mrd. Euro bei hessischen Unternehmen und Soloselbstständigen angekommen. „Auf Landesebene haben wir die Hilfen schnell und unbürokratisch weitergegeben“, sagte Boddenberg, „aber wir haben auch Änderungen angemahnt, dort wo es notwendig war.“
„Wir haben lange auf ein Angebot für Soloselbstständige ohne nennenswerte Fixkosten gedrungen. Die Neustarthilfe des Bundes rechnen wir daher auch uns in Hessen als Erfolg an“, sagte Al-Wazir. „Bisher haben gut 34.500 Soloselbständige in Hessen insgesamt 173 Mio. Euro Neustarthilfe ausgezahlt bekommen.“
Nachhaltigkeit und Innovation
"Dank umfangreicher staatlicher Unterstützung konnte der Großteil der hessischen Unternehmen und Soloselbstständigen die enormen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie überstehen, eine Pleitewelle verhindert werden“, sagten Al-Wazir und Boddenberg. „Wir haben die Corona-Pandemie bisher gut bewältigt und das stärkt uns für weitere Krisen. Trotzdem ist klar: Selbstverständlich haben wir auch die grundlegenden wirtschaftlichen Entwicklungen im Blick. Das sind derzeit nicht nur steigende Energiepreise, gestörte Lieferketten und die Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine, sondern besonders auch die Sorge vor einem abrupten Ende der Lieferung russischen Gases. Diese Unsicherheiten können auch die hessische Wirtschaft treffen. Als Land Hessen arbeiten wir schon jetzt daran, diese Unsicherheiten abzumildern.“
Hessische Wirtschaftshilfen gesamt: 746.467 Anträge, ca.11.672 Mio. Euro ausgezahlt, bestehend aus
- Hessen-Mikroliquidität: 8.737 Anträge, ca. 254,3 Mio. Euro ausgezahlt
- Liquiditätshilfe für hessische KMU: 137 Anträge, 20,2 Mio. Euro ausgezahlt
- Landesbürgschaften und -garantien: 10 Anträge, 661,4 Mio. Euro ermöglichte Kreditaufnahmen
- Bürgschaften und Garantien der BBH: 491 Anträge, 236,7 Mio. Euro ermöglichte Kreditaufnahmen
- Liquiditätsbeteiligungen (HK I + HK II): 38 Anträge, 16,4 Mio. Euro ausgezahlt
- Steuerliche Hilfen: 737.241 Anträge, 10.488 Mio. Euro vorübergehende Entlastung
Wirtschaftshilfen des Landes und des Bundes: 106.550 Anträge, rund 956 Mio. Euro ausgezahlt, bestehend aus
- Härtefallfasziliät (früher: Notfallkasse): 124 Anträge, ca. 4,9 Mio. Euro ausgezahlt
- Corona-Soforthilfe: 106.426 Anträge, ca. 951 Mio. Euro ausgezahlt
Bundesprogramme gesamt: 174.351 Anträge, 4.508 Mio. Euro ausgezahlt, bestehend aus
- November-/Dezemberhilfe: 59.569 Anträge, ca. 1.161 Mio. Euro ausgezahlt
- Überbrückungshilfen: 80.206 Anträge, ca. 3.174 Mio. Euro ausgezahlt
- Neustarthilfen: 34.576 Anträge, ca. 173 Mio. Euro ausgezahlt