Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Antragsfristen im Gaststätten-Sonderprogramm 2022 stehen fest

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Mit dem Gaststätten-Sonderprogramm stehen für die Gaststätten im ländlichen Raum insgesamt 10 Millionen Euro Förderung zur Verfügung. In diesem Jahr gibt es für die Betriebe gleich zwei Mal die Möglichkeit, 45 Prozent Zuschuss für ihre Investitionen zu erhalten. Die beiden fest eingeplanten Förderaufrufe beginnen am 16. März und am 17. August und bieten jeweils acht Wochen lang die Gelegenheit, bei der WIBank Förderanträge zu stellen.

Mit dem Gaststätten-Sonderprogramm werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro gefördert. Hierzu zählen beispielsweise die Gastraumrenovierung, der Bau einer neuen Außenterrasse oder die Anschaffung moderner Küchengeräte. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Im Jahr 2023 sind weitere Förderaufrufe vorgesehen, Ende 2023 läuft das Gaststättensonderprogramm aus.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der WIBank erhältlich: WIBankÖffnet sich in einem neuen Fenster

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