Ein Wald, dessen Boden in Flammen steht-

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Anhaltend hohe Waldbrandgefahr in Hessen

Das Hessische Umweltministerium warnt aufgrund der sommerlichen Temperaturen und der Trockenheit weiterhin vor hoher Waldbrandgefahr in weiten Teilen des Landes.

Die Niederschläge in der vergangenen Woche haben nur zu einem vorübergehenden und sehr lokalen Rückgang der Gefahr geführt. Große Teile Hessens sind seit längerem ohne ergiebige Niederschläge geblieben. Eine Umstellung der Wetterlage verbunden mit nachhaltig ausreichenden, landesweiten Niederschlägen ist aktuell nicht in Sicht.

Weiterhin zweithöchste Alarmstufe

Für die laufende Woche und das Wochenende wird verbreitet mit einer mittleren bis hohen, lokal sogar sehr hohen Waldbrandgefahr für Hessen gerechnet. Daher bleibt die zweithöchste Alarmstufe für Waldbrandgefahr, Alarmstufe A, die seit dem 18. Juli gilt, auch weiterhin bestehen.

Nach derzeitigem Stand kam es in Hessen in diesem Jahr bisher zu rund 160 Waldbränden mit einer Schadfläche von etwa 43 Hektar. Seit dem Ausrufen der Alarmstufe A am 18. Juli gab es mindestens 50 Waldbrände mit einer Schadfläche von etwa 30 Hektar.

Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. In besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillstellen kommen. Auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen ist nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung um Verständnis gebeten.

Bitte um erhöhte Vorsicht

Das Ministerium bittet zudem alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen muss darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Bereits bestehende Einschränkungen, Absperrungen und Verbotsschilder weisen auf besondere Gefahrenpunkte hin und sind zu beachten.

Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.