Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

2,8 Millionen Euro Förderung für Phosphorrückgewinnung

Das Hessische Umweltministerium fördert die Realisierung eines Demonstrationsvorhabens zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm auf dem Klärwerk Schlitz. Staatssekretär Oliver Conz überreichte am Dienstag einen Förderbescheid über 2,8 Millionen Euro an die Stadt.

„Wir sorgen dafür, dass die natürlichen Lebensgrundlagen in Hessen krisensicher werden. Dazu gehört auch die Versorgung mit Phosphor. Phosphor ist als Düngemittel für die Landwirtschaft unverzichtbar. Zugleich ist es ein knapper Rohstoff, der nur aus wenigen Ländern bezogen werden kann. Mit der Rückgewinnung vor Ort sichern wir die Versorgung“, erklärte der Staatssekretär. Die Nachfrage nach Phosphor steigt, während die Reserven abnehmen. Weder Deutschland noch die Europäische Union verfügen über eigene Lagerstätten zur Gewinnung von Rohphosphat. Daher zählt Phosphatgestein in der EU bereits seit 2014 zu den kritischen Rohstoffen. Weltweit wird Phosphaterz aus immer tiefer liegenden und schwerer zugänglichen Bereichen abgebaut. Neben den Auswirkungen auf die Preisentwicklung muss damit gerechnet werden, dass die dort geförderten mineralischen Phosphaterze zunehmend mit toxischen Metallen wie Cadmium und radioaktivem Uran belastet sind.

Entscheidender Schritt für Ressourcen- und Umweltschutz und Lebensmittelversorgung

Die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm ist daher für den Ressourcen- und Umweltschutz, aber auch für die Lebensmittelversorgung entscheidend. Klärschlamm ist eine der größten sekundären Rohstoffquelle für Phosphor. Mit der am 03. Oktober 2017 in Kraft getretenen Novelle der Klärschlammverordnung wird ab 2029 für alle kommunalen Klärschlammerzeuger die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm oder Klärschlammasche eingeführt. „So kann der Klärschlamm genutzt werden, ohne ihn direkt auf die Felder aufzubringen. Die direkte Nutzung wurde stark eingeschränkt, weil dabei neben Phosphor auch schädliche Stoffe wie Schwermetalle, Arzneimittelrückstände, oder Kunststoffreste in den Boden gelangen können“, erläuterte der Staatssekretär.

Mit dem Vorhaben in Schlitz wird zudem unter Beweis gestellt, dass die Phosphorrückgewinnung auch auf kleineren Kläranlagen technisch machbar und wirtschaftlich tragfähig ist. Auch kleinere Anlagen können eine beachtliche Phosphor-Ausbeute bringen, die hilft den Phosphor-Engpass zu überwinden. Das Umweltministerium fördert in Schlitz 45 Prozent der Gesamtausgaben, sodass das Vorhaben gebührenneutral für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt realisiert werden kann. „Mit diesem Vorhaben hat sich die Stadt Schlitz ein Großprojekt vorgenommen. Die positiven Erfahrungen aus der seit vielen Jahren praktizierten interkommunalen Zusammenarbeit geben uns ebenso wie die finanzielle Unterstützung durch das Land Hessen den notwendigen Rückenwind zur Umsetzung dieses innovativen und wegweisenden Projekts“, resümierte Bürgermeister Heiko Siemon bei der Überreichung des Förderbescheids. „Gern nehmen wir hier eine Vorreiterrolle für das dezentrale Phosphorrecycling in Hessen ein“, ergänzte der projektverantwortliche Leiter der Stadtwerke Frank Jahn.

Besondere Herausforderungen der Region Vogelsberg

Das Klärschlammverwertungskonzept in Schlitz sieht vor, im Verbund mit seinen Nachbarkommunen und Partnerschaften einen pflanzenverfügbaren Phosphordünger herzustellen und regional zu vermarkten. Besondere Herausforderung ist die bodenbedingte Nickelbelastung der Vogelsbergregion, die sich auch im Klärschlamm zeigt. In einem großtechnischen Vorversuch konnte bestätigt werden, dass durch Anpassung der thermischen Behandlungstechnik die Schwermetallgehalte verringert und die Grenzwerte für eine Verwendung der Klärschlammaschen als Düngemittel eingehalten werden.

Hintergrund

Am 3. Oktober 2017 ist die Verordnung vom Deutschen Bundestag zur Neuordnung der Klärschlammverwertung in Kraft getreten. Die bodenbezogene Klärschlammaufbringung wird weitgehend beendet und eine Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist von 12 Jahren bzw. 15 Jahren für Kläranlagen über 100.000 bzw. über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Phosphor aus dem Abwasser, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen werden muss. Kleineren Abwasserbehandlungsanlagen ist es weiterhin unter strengen Bedingungen erlaubt, den Klärschlamm auf die Felder zu bringen.

Seit dem Jahr 2017 fördert das Hessische Umweltministerium Demonstrationsprojekte zur Phosphorrückgewinnung sowie Machbarkeitsstudien für regionale und interkommunale Lösungen in Hessen.