Hessisches Ministerium der Finanzen

110.000 Erklärungen bereits digital abgegeben

„110.000 Erklärungen zur neuen Grundsteuer haben die Hessinnen und Hessen seit dem 1. Juli bereits elektronisch abgegeben. Gerade haben unsere Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern den 100.000sten Anruf zur Grundsteuer in diesem Jahr beantwortet. Mehr als 600.000 Mal wurde 2022 schon unsere Informationsseite grundsteuer.hessen.de besucht und 2,8 Millionen persönliche Informationsschreiben hat die Hessische Steuerverwaltung verschickt. Diese Zahlen zeigen: Mit einem gewaltigen Kraftakt hat sich die Steuerverwaltung auf die neue Grundsteuer vorbereitet. Die Eigentümerinnen und Eigentümer in Hessen nehmen die Unterstützung an und helfen durch die Abgabe ihrer Erklärungen dabei, die neue Grundsteuer umzusetzen. Die größte Steuerreform seit Jahrzehnten hat in Hessen einen guten Start gehabt. Hessen ist bereit für die neue Grundsteuer“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Er zog eine erste Bilanz der Umsetzung der Grundsteuerreform in Hessen. Seit dem 1. Juli ist die Abgabe der Erklärungen möglich.

„Die Hessische Steuerverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Hessen bestmöglich bei der Vorbereitung der Erklärungsabgabe zu unterstützen und umfassend zu informieren. Wir haben uns in Hessen im Interesse der Eigentümerinnen und Eigentümer für ein schlankes Grundsteuermodell und einen breiten Service entschieden. Dieser ist bewusst breit gefächert und sichert eine Erreichbarkeit ohne digitale Hürden. Das ist mir auch mit Blick auf das Durchschnittsalter der hessischen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer wichtig: es liegt bei 60 Jahren“, erläuterte Boddenberg.

Beantragung leichtgemacht

„Die Beantragung der Härtefallregelung haben wir den Bürgerinnen und Bürgern mit nicht ausreichender Medienkompetenz möglichst leichtgemacht. Ein Anruf beim zuständigen Finanzamt reicht. Bislang wurden rund 36.000 Anträge gestellt. Anders als viele andere Steuerverwaltungen haben wir im persönlichen Informationsschreiben ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, die Erklärung in Papierform abzugeben. Das ist in meinen Augen gelebter und gelungener Bürgerservice“, sagte der Finanzminister.

„Wie bereits im Juni wird auch noch im Juli der Bürgerservice aller Finanzämter und unserer landesweiten Servicenummer sogar samstags von 8 bis 13 Uhr erreichbar sein. Montag bis Freitag sind die Telefone hessenweit einheitlich von 8 bis 18 Uhr besetzt. Ich glaube mit Recht sagen zu können: Damit setzt die Hessische Steuerverwaltung Maßstäbe!“, so Boddenberg.

Größte Steuerreform seit Jahrzehnten

„Die Grundsteuerreform ist ein Mammutprojekt. Deshalb wird es dabei auch Fehler geben. Dafür habe ich bereits vorab um Verständnis geworben. Wenn beispielsweise 2,8 Millionen persönliche Informationsschreiben erstellt und verschickt werden, wird es dabei leider Irrläufer geben. Das ist nicht schön, aber trotz vieler vorbereitender Maßnahmen und zusätzlichen Personals nicht vermeidbar. Der Datenbestand der Grundsteuer ist eben bundesweit veraltet. Das ist der Grund, warum diese Reform notwendig ist. Wo immer wir eine Panne bemerken, entschuldigt sich die Steuerverwaltung und ich schließe mich dieser Entschuldigung gerne an. Bislang sind aber nur Ausnahmefälle im Promillebereich bekannt“, sagte Finanzminister Boddenberg.

„Die größte Steuerreform seit Jahrzehnten hat in Hessen einen guten Start gehabt. Mein Dank gilt allen in Hessen, die sich nun an die Abgabe der Erklärung machen. Ich weiß: So sehr wir uns um Verständlichkeit und Service bemühen, gerne macht diese Erklärung niemand. Die Hessische Steuerverwaltung hilft, so gut sie kann. Auf ihre Leistung und alle Beschäftigten bin ich richtig stolz!“, sagte der Finanzminister.

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