Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

1 Milliarde Euro für den Ausbau der Energienetze in den Kommunen

Mit einem neuen Programm stärkt das Land Hessen die kommunalen Energieversorger bei den Investitionen in die Energiewende.

Das neue Programm soll Stadtwerken und kleineren Energieversorgern mit verbürgten Nachrangdarlehen den Zugang zu günstigeren Krediten erleichtern und damit Investitionen u.a. in Wärmenetze, Energiespeicher, Wasserstoff- und Strominfrastruktur absichern.

Hessens Wirtschafts- und Energieminister Kaweh Mansoori sagte dazu: „Unsere Stadtwerke stehen vor den größten Investitionen seit dem zweiten Weltkrieg. Damit Bürgerinnen und Bürger neue Energie aus Wasserstoff, Geothermie oder Fernwärme bekommen, müssen Netze modernisiert und neue gebaut werden. Mit dem neuen Landesprogramm geben wir den Stadtwerken die finanzielle Stärke, die sie brauchen, um in Infrastruktur und neue Technologien zu investieren. Das stärkt die Kommunen und die regionale Wirtschaft. Die Hessinnen und Hessen und unsere Unternehmen werden so schneller an die neusten Energietechnologien angeschlossen.  Wir freuen uns, dass es jetzt losgeht. Was technisch klingt, ist ein Schlüssel zur Modernisierung unseres Landes.“

Wichtiger Beitrag zur klimaschonenden Energie- und Wärmeversorgung

Hessens Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz sagte: „Die kommunalen Energieversorger bringen maßgeblich die Wärmewende und den Ausbau erneuerbarer Energien voran. Das ist mit Milliarden-Investitionen verbunden. Mit dem Nachrangkapital des EnergieFonds können nun mehrjährige Vorhaben sehr effizient, maximal wirksam, aber vor allem haushaltsschonend zum Einsatz gebracht werden. Der EnergieFonds ermöglicht es den kommunalen Stadtwerken durch die 100%ige Landesverbürgung, diese Finanzierungslücke zu schließen. Weil das Nachrangkapital wirtschaftlich als Eigenkapital gewertet wird, verbessert es die Konditionen der zusätzlich erforderlichen Kredite. Hierdurch wird die Energiewende für alle in Hessen günstiger.“

Gottfried Milde, Sprecher der Geschäftsleitung der WIBank betonte: „Die Bereitstellung von Nachrangkapital für kommunale Energieversorger leistet aus Sicht der Förderbank des Landes einen wichtigen Beitrag dazu, klimaschonende Energie- und Wärmeversorgung in Hessen finanzierbar zu gestalten.“

Wirtschaftliche Eigenkapitalausstattung der Unternehmen verbessern

Das Programm richtet sich an Energieversorger, die sich überwiegend in kommunaler Hand befinden. Es soll die wirtschaftliche Eigenkapitalausstattung dieser Unternehmen verbessern. Denn viele Energieversorger stehen vor hohen Investitionskosten, während ihre Eigenkapitalquoten durch die Kreditfinanzierung sinken. Nachrangkapital kann in solchen Fällen als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet werden und erleichtert so die Aufnahme weiterer Kredite zu besseren Konditionen.

„Nur mit zukunftssicheren Netzen kann die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger garantiert werden – und nur so bleibt ein Wirtschaftsstandort erfolgreich“, betont Jörg Höhler, Vorstandsvorsitzender der Wiesbadener ESWE Versorgungs AG. „Mit massiven Investitionen hält unsere ESWE Gruppe die Energienetze in der hessischen Landeshauptstadt auf modernstem Stand. Beim Infrastrukturausbau ist uns dabei wichtig, schon jetzt potentielle zukünftige Energieträger zu berücksichtigen. Das Nachrangdarlehen ermöglicht es uns, Technologie, Ökologie und Ökonomie bei unseren Planungen in Einklang zu bringen.“

Mit dem Nachrangkapitalprogramm schafft Hessen ein neues, effizientes Instrument, um die Energieversorgung zukunftsfest zu machen: wirtschaftlich tragfähig, sozial verantwortlich und nachhaltig. Der Bürgschaftsrahmen beträgt bis zu eine Milliarde Euro. Das neue Darlehen soll ab Anfang Dezember beantragt werden können.

FAQ zum Nachrangkapitalprogramm

Nachrangkapital ist formal Fremdkapital, wird aber wirtschaftlich wie Eigenkapital behandelt, weil es im Rang hinter anderen Kreditverbindlichkeiten steht. Dadurch verbessert es die Bilanzstruktur und schafft Zugang zu günstigen Krediten.

Antragsberechtigt sind kommunale Energieversorger und Stadtwerke mit Sitz oder überwiegender Tätigkeit in Hessen.

Die WIBank stellt das Nachrangkapital bereit und refinanziert sich am Kapitalmarkt. Das Land Hessen sichert die Darlehen über eine 100-prozentige Bürgschaft ab.

Das Land stellt einen Bürgschaftsrahmen von 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Pro Unternehmen liegt die Obergrenze bei 100 Millionen Euro, um eine breite Streuung zu gewährleisten.

Gefördert werden Investitionen in:

  • Wärmenetze und Wärmeversorgungsinfrastruktur
  • Energiespeicher
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Wasserstoff- und Stromnetzinfrastruktur
  • Projekte zur Energieversorgungssicherheit

Anträge können ab 2025 bis Ende 2028 gestellt werden. Eine Verlängerung bis 2030 ist möglich. Die Laufzeit einzelner Darlehen beträgt bis zu 30 Jahre.

Welche Risiken bestehen für den Landeshaushalt?
Das Ausfallrisiko ist nach aktuellen Berechnungen sehr gering. Ein Risikovorsorgetopf, gespeist aus Avalprovisionen der Darlehensnehmer, deckt potenzielle Ausfälle ab. Nur im Ausnahmefall müsste das Land einspringen.