„UKGM als Maximalversorger und Wissenschaftsstandort langfristig stärken“
„Für die RHÖN-KLINIKUM AG hat es immer oberste Priorität, im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Patientinnen und Patienten sowie der Forschung und Lehre zu handeln und dem UKGM langfristige Planungssicherheit zu geben. Wir freuen uns daher, mit dem Land diese Absichtserklärung schließen zu können. Sie stellt ein klares Bekenntnis des Landes zur Unterstützung des UKGM und zur Bereitstellung von Investitionsfördermitteln dar. Auch wenn in den kommenden Jahren große Herausforderungen bestehen bleiben, ist die Absichtserklärung ein Beleg dafür, dass das Land Hessen und die RHÖN-KLINIKUM AG gemeinsam das UKGM als Maximalversorger und Wissenschaftsstandort langfristig stärken wollen“, sagte Dr. Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG.
Prof. Dr. Werner Seeger, Ärztlicher Geschäftsführer des UKGM, betont: „Die Einigung stellt einen wichtigen Schritt dar, die technischen und strukturellen Bedingungen am UKGM denen der anderen Universitätsklinika anzunähern. Der exzellenten medizinischen Wissenschaftsentwicklung der letzten Jahre müssen auch exzellente Bedingungen der Krankenversorgung zur Seite gestellt werden.“
Investitionsmittel in Höhe von mindestens 45 Millionen Euro jährlich
Die Vereinbarung zwischen dem Land, dem UKGM, der RHÖN-KLINIKUM AG und Asklepios sieht vor, dass das Land – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers – von 2022 an das UKGM mit Investitionsmitteln in Höhe von jährlich 45 Millionen Euro (2022), aufwachsend um vereinbarte Prozentsätze bis auf gut 54 Millionen Euro im Jahr 2031, unterstützt. Im Gegenzug verzichtet die UKGM GmbH grundsätzlich auf betriebsbedingte Kündigungen und die Ausgliederung von Betriebsteilen. Ausgenommen sind lediglich besondere Fälle mit Zustimmung des Landes, insbesondere im Gegenzug für die gleichzeitige Wiedereingliederung derzeit ausgelagerter Bereiche. Die Partner werden eine verbindliche Liste der zukünftig zu finanzierenden Projekte und der Investitionen des Konzerns in Baumaßnahmen und medizinische Geräte vereinbaren. Die Vereinbarung kann frühestens nach fünf Jahren gekündigt werden.
Die Übereinkunft enthält zudem eine erneute Change-of-Control-Klausel, die dem Land für den Fall eines Wechsels in der Eigentümerstruktur die Möglichkeit gibt, das UGKM zurück in Landeseigentum zu überführen; diese Klausel gilt auch bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages bis 2031. „Wir sichern dem Land Hessen damit zusätzlichen Einfluss, damit das UKGM sich kontinuierlich weiterentwickeln kann“, so Ministerin Dorn. Wie schon bisher gilt außerdem das Thesaurierungsgebot, das heißt, erwirtschaftete Gewinne müssen in das UKGM reinvestiert werden.
Erfolgreiche Zukunftsperspektive
„Spitzenmedizin braucht Verlässlichkeit, damit die untrennbare Einheit von Forschung, Medizinerausbildung und Krankenversorgung Früchte tragen kann“, erklärt Prof. Dr. Katharina Krause, Präsidentin der Philipps-Universität Marburg, „für die Universitätsmedizin in Mittelhessen ist diese Perspektive auf die kommenden fünf bis zehn Jahre daher zu begrüßen.“ Prof. Dr. Joybrato Mukherjee, Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU), ergänzt: „Die nun erreichte Verständigung sichert die zwingend notwendigen Investitionen für die drittgrößte Universitätsklinik Deutschlands; für eine exzellente Forschung und Lehre an den Universitäten Gießen und Marburg und ihren Fachbereichen Medizin sind diese Investitionen von existentieller Bedeutung.“
Abschließend ergänzt Dr. Gunther K. Weiß, Vorsitzender der Geschäftsführung des UKGM: „Mit der Absichtserklärung ist es gelungen, die unterschiedlichen Interessen, Aufgaben und Zielsetzungen des UKGM zu verbinden und den Universitätskliniken so eine erfolgreiche Zukunftsperspektive zu geben. Forschung, Lehre, Ausbildung und Krankenversorgung können jetzt langfristig gemeinsam weiterentwickelt werden. Dafür hat sich die Anstrengung aller Beteiligten gelohnt.“