Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir verwies am Dienstag im Landtag auf eine im letzten Jahr auf Bundesebene beschlossene entsprechende gesetzliche Verpflichtung, die vom 1. Juli an alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern erfasst. Mietspiegel bestimmen die ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab des rechtlich zulässigen Mietniveaus. Bisher gibt es sie in Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Offenbach und Hanau.
Förderung für qualifizierte Mietspiegel
Al-Wazir empfahl den Kommunen, über ihre gesetzliche Verpflichtung hinauszugehen und sogenannte qualifizierte Mietspiegel anfertigen zu lassen, die wissenschaftlich fundiert sind und deshalb von Gerichten besser anerkannt werden: „Das ist ein sehr wertvolles Instrument zum Schutz der Mieterinnen und Mieter. Deshalb fördert die Landesregierung solche qualifizierten Mietspiegel mit bis zu 70 Prozent.“
Das Angebot gilt für Kommunen mit mehr als 40.000 Einwohnern sowie für kleinere Gemeinden, wenn sie sich zu diesem Zweck zusammentun. Qualifizierte Mietspiegel haben derzeit nur Frankfurt und Darmstadt.
Der Minister bezeichnete das Förderprogramm als Baustein der erfolgreichen hessischen Wohnungspolitik: „Unser Ziel ist, dass jede und jeder in Hessen eine angemessene Wohnung zu einem bezahlbaren Preis finden kann. Wir wenden Rekordmittel für den Bau von Sozialwohnungen auf, wir haben den Schutz der Mieterinnen und Mieter gestärkt und wir unterstützen Kommunen bei der Entwicklung neuer Baugebiete. Unser Erfolg ist in Zahlen messbar: Nach jahrzehntelangem Rückgang ist der Bestand an Sozialwohnungen in Hessen 2021 erstmals wieder gewachsen.“