Justizministerin Eva Kühne-Hörmann erklärte hierzu: „Am 27. Januar 1945 befreiten sowjetische Soldaten das Vernichtungslager in Auschwitz. Mehr als eine Million Jüdinnen und Juden wurden alleine dort grausam ermordet. Auch die Justiz hatte traurigen Anteil an der Perversion des Rechts während der NS-Diktatur und ermöglichte schlimmste Verbrechen an Unschuldigen. Der heutige Tag erinnert und mahnt, dass wir alle die Pflicht haben, tagtäglich dafür Sorge zu tragen, dass so etwas nie wieder passiert. Daher nimmt der Schutz jüdischen Lebens vor Ausgrenzung, Beleidigungen und Gewalttaten aber auch die Verfolgung von antisemitisch motivierten Straftaten bei der Arbeit der hessischen Justiz einen herausragenden Stellenwert ein.“
Antisemitismusbeauftragte Christina Kreis sagte: „Am 27. Januar gedenken wir an unfassbare Gräuel, die sich für einen Vergleich, wie er zurzeit bei Demonstrationen festzustellen ist, verbietet. Wenn wir uns erinnern, dürfen wir unsere Augen nicht davor verschließen, dass der Holocaust nicht ohne das Schweigen oder die Mithilfe anderer möglich gewesen wäre, in denen Ängste geschürt und populistisch Feindbilder heraufbeschworen worden waren. Solchen Tendenzen mit allen gesellschaftlichen und strafrechtlichen Mitteln einer konsequenten Strafverfolgung antisemitisch motivierter Straftaten entgegenzutreten, muss uns ein besonderes Anliegen sein.“