Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und der Vorsitzende des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden in Hessen, Dr. Jacob Gutmark, haben heute in Wiesbaden den Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen um weitere fünf Jahre bis 2026 verlängert. „Die Hessische Landesregierung wird auch weiterhin alles tun, damit jüdisches Leben in Hessen eine Heimat hat. Die jüdisch-christliche Tradition, die vielfältigen Formen der jüdischen Kultur sowie der erfolgreiche Neubeginn jüdischen Lebens nach 1945 in Hessen sind feste Bestandteile unseres Landes und seiner Gesellschaft“, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier bei der Unterzeichnung in Wiesbaden. Mit dabei waren heute auch Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz und der Hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker.
Gegenseitiges Vertrauen stärken
"Der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden bestätigt das gewachsene, gegenseitige Vertrauen und bietet die Grundlage für ein stabiles jüdisches Leben. Dass maßgebliche Anstrengungen dabei dem Schutz Jüdischer Gemeinden vor Angriffen dienen ist einerseits Ausdruck ungeschminkter Realität und andererseits ein klares politisches Zeichen, dass jüdisches Leben in diesem Land ohne Angst möglich sein soll", erklärte Dr. Jacob Gutmark.
Die Jüdischen Gemeinden in Hessen werden nach dem Staatsvertrag jährlich mit 4 Millionen Euro vom Land Hessen gefördert. Darüber hinaus erhalten der Landesverband Jüdischer Gemeinden und die Jüdische Gemeinde Frankfurt am Main auch weiterhin Mittel für die Unterstützung jüdischen Lebens in Hessen. Diese werden schrittweise erhöht und im Jahr 2026 jeweils 800.000 Euro betragen.
Für den zusätzlichen Schutz jüdischer Einrichtungen stellt das Land Hessen dem Landesverband sowie der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main bis zum Jahr 2026 weitere 9,5 Millionen Euro bereit. Das Geld kann beispielsweise für den Einsatz von zusätzlichem Personal verwendet werden. Der Änderungsvertrag soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Er benötigt die Zustimmung des Hessischen Landtags.