Außenbereich eines Cafes

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Novelle des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes

Mit dieser Gesetzesänderung werden weitere wichtige Schritte in Richtung eines verbesserten Gesundheitsschutzes und einer erhöhten Rechtssicherheit gegangen.

Der Hessische Landtag hat das Nichtraucherschutzgesetz weiter verschärft. „Gesundheit ist ein hohes Gut, für Viele das Allerhöchste. Deshalb setzen wir den begonnenen Weg mit dieser Gesetzesnovelle fort und schützen alle Bürgerinnen und Bürger noch besser vor den Gefahren des Passivrauchens“, sagte Gesundheitsminister Kai Klose in seiner Rede im Landtag in Wiesbaden. Klose wies auf die Gefahren des Passivrauchens und die dringende Notwendigkeit der vorgenommenen Verschärfungen des Gesetzes hin: „Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz trägt maßgeblich zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der Menschen in Hessen bei. Seit es in Kraft ist, ist die Belastung durch gesundheitsschädlichen Tabakrauch sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Freizeit deutlich gesunken. Das Gesetz ist auch längst akzeptiert, der Schutz vor Passivrauch wird nicht nur bejaht, sondern auch gefordert.“

An erster Stelle zielen die durch die Novellierung des Gesetzes auf den Weg gebrachten Veränderungen auf die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen, für die Passivrauch besondere gesundheitliche Risiken berge: „Hier setzen wir mit dem Rauchverbot auf Spielplätzen, das dieser Gesetzentwurf einführt, konkret an. So schützen wir zum einen die Gesundheit der Kinder an diesem wichtigen Treffpunkt noch stärker – nicht nur vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchs, sondern auch vor auf dem Boden oder im Sand liegenden Zigarettenkippen. Zum anderen unterstützt ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen die Vorbildfunktion der Erwachsenen und prägt das Bild einer rauchfreien Gesellschaft.“

Gesetz wurde an E-Zigaretten angepasst

Mit der Neufassung des Gesetzes werden zudem die bisherigen gesetzlichen Regelungen im Bereich elektronischer Konsumprodukte wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer angepasst. Der Dampf, der bei ihrem Konsum entstehe, belaste die Raumluft in ähnlich gesundheitsschädlicher Weise wie herkömmlicher Zigarettenrauch, so Minister Klose. Deshalb seien diese alternativen Konsumformen in das Hessische Nichtraucherschutzgesetz integriert worden.

Eine weitere Verschärfung tritt mit der Abschaffung der bis dato geltenden Ausnahmeregelung für das Rauchen in Festzelten ein. „Das führt zu mehr Rechtssicherheit und trägt zu einem verbesserten Gesundheitsschutz bei. Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen in Festzelten, insbesondere Kinder und Jugendliche, werden durch ein ausnahmsloses Rauchverbot konsequenter als bisher vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt“, so der Minister.

Soziales

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Alice Engel lächelt in die Kamera. Sie trägt eine goldene Kette und eine dunkelblaue Bluse. Im Hintergrund sind grüne Pflanzen zu sehen.

Alice Engel

Pressesprecherin

HMSI

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