Gesundheitsminister Kai Klose freut sich über diesen „wichtigen Schritt in die Zukunft einer modernen Gesundheitsverwaltung“ und erläutert weiter: „Wir brauchen einen starken, funktionsfähigen öffentlichen Gesundheitsdienst als dritte Säule unseres Gesundheitswesens, damit er seinen Kernaufgaben nachkommen kann: Dem Gesundheitsschutz, der Sozialmedizin, der Begutachtung und der Entwicklung einer Gesundheitsstrategie in Hessen.“
Schritt in die Zukunft moderner Gesundheitsverwaltung
„Wir führen mit diesem Gesetz den öffentlichen Gesundheitsdienst einen weiteren Schritt in die Zukunft einer modernen Gesundheitsverwaltung und wir ermöglichen den berufsständischen Selbstverwaltungsorganisationen über die nächsten Monate weiterhin die notwendige Flexibilität bei ihrer Aufgabenwahrnehmung“, führt Minister Klose weiter aus.
Viele der Ideen, die in einem gemeinsamen Workshop im Oktober vor einem Jahr erarbeitet wurden und auch viele der konstruktiven Beiträge aus der Evaluierung der Regierungsanhörung konnten bereits aufgenommen und umgesetzt werden. „Andere werden wir in drei Jahren nochmals in die Prüfung aufnehmen“ kündigt Minister Klose an: „Denn dieses Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet. Bis dahin werden wir die Pandemie hoffentlich abschließend aufarbeiten und zielführende Erkenntnisse auch für den Bereich des öffentlichen Gesundheitsdiensts gewinnen. Dann werden auch Veränderungen in Ausstattung, Struktur und Organisation des ÖGD, die sich aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ergeben, deutlich sein und im Gesetz ihre Berücksichtigung finden.“
Anlässlich der Verabschiedung des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Landtag dankt Gesundheitsminister Kai Klose dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erneut für ihren Einsatz: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖGD sind die tragende Säule in unseren 24 kommunalen Gesundheitsämtern, im Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen, im Regierungspräsidium Darmstadt und in der obersten Gesundheitsbehörde selbst.“