Hessen hat die größte Steigerung des Anteils der Teilzeitstudierenden zu verzeichnen, wie aus einer Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamts durch das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) hervorgeht. Aus Sicht des hessischen Wissenschaftsministeriums zeigt das, wie groß der Bedarf nach solchen Studiengängen ist und dass es sich lohnt, wie geplant zusätzliche Angebote in der Novelle des Hochschulgesetzes zu verankern.
Chancengerechtigkeit ist Ziel
„Die Vielfalt an den Hochschulen wächst. Wer die persönlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium mitbringt, soll nicht daran scheitern, dass er oder sie zum Beispiel neben dem Studium arbeitet oder Kinder oder Angehörige zu betreuen hat. Denn unsere Gesellschaft braucht viele kluge und kreative Köpfe, die unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen mitbringen“, erläutert Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Unser Ziel als ist es, ihnen allen Chancengerechtigkeit zu geben, damit sie ihr volles Potenzial entfalten können. Nur so gestalten wir eine Gesellschaft, die resilient, veränderungs- und zukunftsfähig ist. Deshalb sehen wir im neuen Hochschulgesetz unter anderem vor, dass alle Studiengänge möglichst so gestaltet sein sollen, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können, und dass zudem besondere Teilzeitstudiengänge eingerichtet werden.“
7,2 Prozent studieren in Teilzeit
Laut Auswertung des CHE gab es im Wintersemester 2019/20 in Hessen unter rund 260.000 Studierenden etwa 19.000 Teilzeitstudierende – ein Anteil von 7,2 Prozent. Im Wintersemester 2018/19 lag der Anteil noch bei sechs Prozent. Dabei können in Hessen laut CHE rund zehn Prozent der Studiengänge in Teilzeit studiert werden, während es im Saarland zwei Drittel und in Hamburg gut die Hälfte aller Studiengänge sind. Im Bundesdurchschnitt ist der Anteil der Studierenden in Teilzeit von 7,5 auf den Höchststand von 7,7 Prozent gestiegen. Im Ländervergleich lag Hessen damit auf Platz sechs; die meisten Teilzeitstudenten hatte Hamburg mit rund 21 Prozent.