Polizei Hessen

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

BAO FOKUS intensiviert seit einem Jahr polizeiliche Maßnahmen

Innenminister Peter Beuth: „Kampf gegen Kindesmissbrauch hat höchste Priorität.“ Hessenweit erfolgten im vergangen Jahr 1.255 Durchsuchungen und 18 Haftbefehle.

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Seit dem 1. Oktober 2020 bündelt und intensiviert die Besondere Aufbauorganisation (BAO) FOKUS die polizeilichen Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornographie in Hessen. In dieser Zeit wurden hessenweit 1.255 Durchsuchungen durchgeführt, 18 Haftbefehle vollstreckt und 22.663 Datenträger (PCs und Notebooks, externe Speichergeräte, Spielekonsolen, CDs/DVDs und mobile Endgeräte) sichergestellt. Zudem erfolgten bei 776 Beschuldigten erkennungsdienstliche Maßnahmen und 399 Beschuldigte wurden unmittelbar nach der Durchsuchung vernommen. Den Beschuldigten werden insbesondere sexueller Missbrauch von Kindern oder Erwerb und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vorgeworfen.

„Die hessische Polizei geht mit der hessenweiten Besonderen Aufbauorganisation FOKUS noch zielgerichteter und unter Ausschöpfung aller taktischen und rechtlichen Mittel gegen Sexualstraftäter und den Besitz von Kinderpornografie vor. Wer Kinder sexuell missbraucht, muss mit der gesamten Macht des Staates kompromisslos bekämpft werden. Wir haben deshalb mit der BAO FOKUS in der hessischen Polizei eine spezialisierte Einheit mit mehr als 150 Ermittlern gebildet, die sich in ganz Hessen konzentriert der Verfolgung von Sexualstraftätern widmet und zudem die weltweiten Fahndungen gegen Kinderpornographie unterstützt. Mit den Maßnahmen der BAO FOKUS unterstreicht die hessische Polizei, dass der Kampf gegen Kindesmissbrauch höchste Priorität hat“, so Innenminister Peter Beuth.

Schockierende Verbrechen aufgedeckt

In den letzten Jahren sind weltweit und auch in Deutschland schockierende Verbrechen im Bereich Kinderpornographie und dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen aufgedeckt worden. In vielen Fällen erhalten die hessischen Ermittlungsbehörden Hinweise von Internetdienstleistern oder der US-amerikanischen Organisation „National Center for missing and exploited children“, die von Internetprovidern über Missbräuche im Zusammenhang mit Kinderpornografie informiert wird. Alleine im vergangenen Jahr wurden hessenweit im Durchschnitt an jedem Tag mehr als drei Beschlussvollstreckungen durchgeführt, um einschlägigen Sexualstraftätern habhaft zu werden. Dabei gehen die Ermittlerinnen und Ermittler besonders akribisch jeder Verdachtsmeldung nach.

Durch die Bündelung der Ermittlungsarbeit innerhalb dieser neuen Besonderen Aufbauorganisation (BAO) FOKUS (Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern) konnten bereits zahlreiche Erfolge erzielt werden. So konnte beispielsweise zum Start der BAO im Oktober 2020 ein Sexualstraftäter aus Hessen, dem sexueller Missbrauch an Kindern in 122 Fällen zur Last gelegt wird, in Frankreich festgenommen werden. Aber auch gegen den sexuellen Missbrauch im Internet geht die BAO FOKUS vor. Im Juli 2021 wurde ein sogenannter mutmaßlicher Cybergroomer festgenommen. Der 47-jährige Mann aus Hessen steht im Verdacht, via Instagram-Messenger Kontakt zu einer 13-Jährigen aufgenommen und sich sexuell an ihr vergangen sowie zu weiteren Kindern Kontakt gesucht zu haben. Die Ermittlungen dauern an. Erst in den vergangenen Wochen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAO FOKUS gegen 35 Männer ermittelt, die verdächtig sind, Inhalte im Internet abgerufen zu haben, die zum größten Teil schwerste sexuelle Missbrauchshandlungen an Säuglingen und Kleinkindern zeigten. Den Maßnahmen waren internationale Ermittlungen vorangegangen, die auf einem Hinweis aus dem Ausland beruhten.

„Wir schauen auf ein Jahr erfolgreiche, aber auch schwierige Arbeit der BAO FOKUS zurück. Im Kern geht es darum, sexuelle Gewalt gegen Kinder konsequent und mit allen Mitteln zu bekämpfen und damit die verletzlichsten Mitglieder unserer Gesellschaft effektiv zu schützen. Allen Kolleginnen und Kollegen, die sich in der BAO Fokus engagiert und dieser schwierigen und belastenden Herausforderung gestellt haben, gilt mein von Herzen kommender Dank, denn sie erfüllen eine äußerst wichtige Aufgabe“, so Andreas Röhrig, Präsident des Hessischen Landeskriminalamtes.

Landesregierung investiert vier Millionen für neue Forensikplattform

Das Hessische Landeskriminalamt und der INNOVATION HUB 110 des Hessischen Präsidiums für Technik entwickeln zurzeit gemeinsam eine Forensikplattform, um die Bekämpfung von Kinderpornographie weiter zu verbessern. Vier Millionen Euro stehen für diese moderne IT-Infrastruktur bereit und sind im Haushalt der Hessischen Landesregierung fest hinterlegt. Daten können so deutlich schneller und zielgerichteter ausgewertet werden - dies ermöglicht Täternetzwerke zu enttarnen und Täter schneller festzunehmen, um Missbrauch von Kindern wirkungsvoll zu verhindern. Durch die weltweite Verbreitung und Verfügbarkeit von kinderpornografischen Darstellungen im Internet stellt allein die Anzahl an Datenträgern bzw. Flut an Datenmaterial, die bei jeder Durchsuchungsmaßnahme sichergestellt und ausgewertet werden müssen, die Ermittler permanent vor große Herausforderungen.

„Hessen hat den Verfolgungsdruck intensiviert und investiert gezielt in innovative technische Lösungen, wie den Aufbau einer modernen Forensikplattform. Wir müssen alles daransetzen, sexuellen Missbrauch und weitere schreckliche Verbrechen gegen Kinder zu verhindern“, so Hessens Innenminister Peter Beuth.

Hintergrund

Die BAO FOKUS hatte am 1. Oktober 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist im Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) zentral angesiedelt und hat in sämtlichen Polizeipräsidien Regionalabschnitte gebildet, um zentral koordiniert landesweit Ermittlungsverfahren zu führen. Mit insgesamt 156 Ermittlerinnen und Ermittlern verfolgt die hessische Polizei gezielt Sexualverbrechen an Schutzbefohlenen. Zur Verfolgung hessischer Sexualstraftäter setzt die BAO auch Zielfahnder ein.

Die strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch ruhen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr des Opfers. Die Verjährungsfristen für sexuellen Kindesmissbrauch betragen dann, je nach Schwere der Tat, zwischen fünf und 20 Jahren. Opfer können also auch noch im Erwachsenenalter Taten aus der Kindheit zur Anzeige bringen. Die hessische Polizei ruft dazu auf, solche Taten zur Anzeige zu bringen, damit Täter bestraft und so womöglich weitere Straftaten an Schutzbefohlenen verhindert werden können. Die hessische Polizei arbeitet im Bereich des Opferschutzes eng mit verschiedenen Hilfseinrichtungen zusammen, sodass Opfern und deren Angehörigen schnell Hilfe und Beratung zuteilwird.

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