Hessische Staatskanzlei

Rhein fordert stärkeren Schutz vor häuslicher Gewalt

Ministerpräsident Boris Rhein hat Bund und Länder zu mehr Engagement im Kampf gegen häusliche Gewalt aufgefordert.

„Häusliche Gewalt ist kein Randphänomen, kein Kavaliersdelikt und kein Einzelfall. Sie ist mitten unter uns und hat einen alarmierenden Höchststand erreicht“, sagte Rhein am Freitag aus Anlass einer Debatte zu dem Thema im Bundesrat. Statistisch gesehen werde in Deutschland alle zwei Minuten ein Mensch in der Familie oder vom Ex-Partner misshandelt – mehr als 70 Prozent der Opfer seien Frauen, auch Kinder seien immer wieder betroffen. „Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein Angriff auf unsere freie und offene Gesellschaft. Das dürfen wir nicht länger dulden. Wer Frauen schlägt oder Kinder missbraucht, muss viel härter bestraft werden.“

Häusliche Gewalt ist kein Randphänomen!

Boris Rhein Ministerpräsident

Die Länderkammer befasste sich in ihrer Sitzung mit einem Antrag Hessens für mehr Schutz gegen häusliche Gewalt. „Im Kampf gegen Gewalt gibt es kein Allheilmittel. Wir prüfen jeden Bereich, in dem wir noch Lücken oder Schwachstellen vermuten“, sagte Rhein. Der Bund müsse Polizei und Staatsanwaltschaften in die Lage versetzen, schneller von Gewalttaten zu erfahren und sie vor Gericht zu bringen. „Nur ein Bruchteil der Taten wird momentan zur Anzeige gebracht – trotz prominenter Fälle, die dazu beitragen, Frauen zu einer Anzeige zu ermutigen. Das liegt nicht an den Opfern, sondern am System. Es schützt diejenigen zu wenig, die anzeigen – und ermöglicht es Tätern zu sehr, weiter Angst und Schrecken zu verbreiten. Wir fordern den Bund daher auf, Lücken im Verfahrensrecht zu schließen und dadurch die Hemmschwelle für Anzeigen zu senken. Nicht die Opfer häuslicher Gewalt sollen sich fürchten müssen, sondern der Täter vor der Strafverfolgung.“

Konkret schlug der Ministerpräsident vor, dass Betroffene von Gewalt künftig wählen dürfen, an welchem Ort sie das Gericht anrufen – und nicht gezwungen sind, an dem Familiengericht zu klagen, das wegen ihres Wohnortes zuständig ist. „Wahlgerichte halten den aktuellen Aufenthaltsort der Betroffenen besser geheim. Wer dort klagen muss, wo er wohnt, lebt unter größerer Gefahr, vom Täter aufgespürt zu werden. Mit unserem Vorschlag geben wir den Opfern mehr Sicherheit.“