Hessen-Flagge weht im Wind

Das „hessische Grundgesetz“

Am 30. Juni 1946 wurde die Verfassungsberatende Landesversammlung mit dem Ziel gewählt, eine demokratische Verfassung für das neu gegründete Land Hessen auszuarbeiten. Am 1. Dezember 1946 wurde der Entwurf in einer Volksabstimmung mit 76,8 Prozent angenommen. Damit ist die Hessische Verfassung die älteste der heute noch in Kraft befindlichen Landesverfassungen.

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Die Verfassung ist etwas Lebendiges, sie ist das Leben, mit dem wir das Verfassungsgesetz erfüllen, die Wirklichkeit, an der wir alle mitschaffen.

Georg August Zinn Hessischer Ministerpräsident von 1950 bis 1969

Die Hessische Verfassung, zu deren Änderung es neben einem Mehrheitsbeschluss des Landtages einer Volksabstimmung bedarf, hat bislang nur wenige Veränderungen erfahren. Beispiele sind die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre im Jahre 2002 oder die Einführung einer Schuldenbremse 2011.

Die Verfassung gliedert sich in zwei Hauptteile: Die Bestimmungen über die Grundrechte, hier „Rechte der Menschen“ genannt (Art. 1-63), und die Regelungen über die Staatsorganisation, nämlich den „Aufbau des Landes“ (Art. 64-150).

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