Antragsberechtigt sind privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich zu 100 Prozent in öffentlicher Eigentümerschaft befinden und welche die Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten befördern. Die Darlehenssumme beträgt im Einzelfall mindestens drei Millionen Euro, der Gesamtbetrag des Darlehensprogramms ist zunächst auf rund 60 Millionen Euro gedeckelt. Die Antragstellung ist ab sofort bis zum 31. Dezember 2025 bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen möglich.
Zum Hintergrund: Mit dem Gigabitausbau im Graue-Flecken-Förderprogramm des Bundes erreicht der Breitbandausbau im Vergleich zur bisherigen Weiße-Flecken-Förderung eine komplett neue Größenordnung in finanzieller Hinsicht. Bund und Land fördern weiterhin massiv und bis zu 90 Prozent. Das Land Hessen bietet jetzt darüber hinaus auch Unterstützung beim Eigenanteil im Fall von Betreibermodellen.
„Wir wollen den Kommunen mit der Möglichkeit eines Darlehens zur Finanzierung des Eigenanteils von 10 Prozent der Gesamtfördersumme für den Breitbandausbau ein weiteres attraktives Hilfsinstrument zum Ausbau der digitalen Infrastruktur anbieten“, so Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus und Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. „Das Land sichert diese Darlehen der Kommunen zu 100 Prozent mit einer Globalbürgschaft ab“, führt Boddenberg weiter aus. „Mit rund 270 Millionen Euro in dieser Legislaturperiode investieren wir so viel Geld wie noch nie zuvor in den Ausbau der digitalen Infrastruktur – mit dem Baustein eines Darlehens runden wir unser Angebot in Sachen Breitbandausbau ab“, so Sinemus weiter.
Weiterer Baustein der Förderung
Aus der Antragsberechtigung und den Fördervoraussetzungen ergibt sich der Fokus des Darlehensprogramms auf die Breitbandgesellschaften und deren Betreibermodell. Die Kommunen haben und hatten grundsätzlich die Möglichkeit zur Aufnahme eines Kommunaldarlehens. Sinemus verwies darauf, dass es sich bei dem Eigenmitteldarlehen um ein neues Instrument im Rahmen des Breitbandausbaus handelt, das sei ein weiterer von vielen Bausteinen im Rahmen der Förderung, um die hessischen Kommunen bei der Umsetzung des Breitbandausbaus zu unterstützen. „Weiterhin wichtigste Instrumente bleiben die ,Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland' des Bundes, die wir als Land mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben kofinanzieren, aber auch die GAK-Förderung für die Breitbandversorgung ländlicher Räume sowie der europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – ELER und die Förderung der regionalen Breitbandberatungsstellen, die wichtige Informations- und Beratungsleistungen für Breitbandausbauvorhaben in Hessen erbringen“, so die Ministerin.
Ministerin Sinemus ergänzte: „Hessen gehört laut letzter Erhebung des Bundes beim Breitbandausbau inzwischen zu den bestversorgten Flächenländern. So verfügen aktuell 96,6 Prozent aller Haushalte in Hessen über Breitbandanschlüsse mit mindestens 50 Mbit/s, über drei Viertel der Haushalte über 200 Mbit/s, über zwei Drittel der Haushalte über 400 Mbit/s und über 50 Prozent über 1.000 Mbit/s. Ziel unserer Hessischen Gigabitstrategie ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die digitalen Technologien nutzen und ihre Potenziale erschließen können“.