Elektronische Verkündung von Verordnungen

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Die amtliche Bekanntmachung von Verordnungen an dieser Stelle erfolgt als Eilverkündung im Sinne des § 22a des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst und als Verkündung im Sinne des § 7 des Hessischen Verkündungsgesetzes.

Nach § 22a des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst können Verordnungen über Gebote oder Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, die aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit den §§ 28 bis 31 des Infektionsschutzgesetzes erlassen werden, anstelle der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen auf dieser Internetseite im Wege der Eilverkündung amtlich bekanntgemacht werden. Diese Verordnungen werden unverzüglich zusätzlich in der nächsten Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes verkündet; dabei ist auf den Tag der vorangegangenen Eilverkündung hinzuweisen.

Entsprechendes gilt für andere Verordnungen der Landesregierung, der Ministerien und der Staatskanzlei in den Fällen des § 7 des Verkündungsgesetzes.

Die Lesefassung der aktuellen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung können Sie hier online einsehen und kostenlos als PDF herunterladen/ausdrucken.

Im Übrigen können Sie über „Hessenrecht - Rechts- und Verwaltungsvorschriften“Öffnet sich in einem neuen Fenster auf alle aktuell geltenden Gesetze und Verordnungen des Landes Hessen zugreifen. Sie finden alle Vorschriften, die im Gesetz- und Verordnungsblatt Hessen verkündet werden.