Kultusminister Lorz

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Präventionswochen für einen sicheren Start nach den Herbstferien

Kultusminister Lorz: „Die kommenden Wochen sind entscheidend für den Infektionsschutz an unseren Schulen.“

Sechs Wochen sind seit Beginn des neuen Schuljahrs vergangen. In dieser Zeit ist in Hessens Schulen dank des durchgehenden Präsenzunterrichts wieder deutlich mehr Normalität eingekehrt. Besonders die Präventionswochen während der ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien, in denen drei statt zwei Tests durchgeführt wurden und eine Maskenpflicht am Platz galt, haben maßgeblich dazu beigetragen. „Wir wollen, dass auch nach den Herbstferien so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich jeden Tag in die Schule gehen können“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz heute in Wiesbaden. „Um die Infektionsgefahr vor allem durch Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer zu minimieren und den Infektionsschutz an unseren Schulen auch in den Herbst- und Wintermonaten aufrechtzuerhalten, haben wir uns dazu entschieden, die Präventionswochen vom 25. Oktober bis 5. November 2021 zu wiederholen.“

Die Präventionswochen im Detail:

  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht am Platz
  • Alle nicht geimpften Schülerinnen und Schüler müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen. Dieser kann weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und wird im Testheft vermerkt.
  • Alternativ kann der Testnachweis auch über eines der Testzentren erfolgen. Anspruch auf einen kostenfreien Test außerhalb der Schule haben bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Nachweis darf zu Beginn des Schultags höchstens 72 Stunden alt sein.

Testheft besitzt auch in den Ferien seine Gültigkeit

Schülerinnen und Schüler gehören zu den am meisten getesteten Personengruppen. Die regelmäßige Dokumentation der Schülertests im Testheft, die auch als Negativnachweis in der Freizeit (beispielsweise im Kino oder Restaurant) gilt, bleibt nach § 3 Abs. 5 der aktuell gültigen Coronaschutz-Verordnung des Landes (CoSchuV) innerhalb Hessens auch in den Ferien gültig. Voraussetzung dafür ist, dass in der Woche vor den Ferien die zwei notwendigen Tests im Heft dokumentiert sind. Abgesehen davon können sich Schülerinnen und Schüler (unter 18 Jahren) während der Ferien zusätzlich kostenfrei in allen Testzentren testen lassen. Sollte das Testheft bei Vorlage während der Ferien nicht akzeptiert werden, können Kinder ein entsprechendes Schreiben des Kultusministeriums, das die Eltern noch vor den Ferien über die Schulen erreicht, als Bestätigung vorlegen.

Lern- und Förderangebote in den Herbstferien

Währenddessen können Schülerinnen und Schüler auch in den Herbstferien wieder Angebote aus dem landesweiten Förderprogramm „Löwenstark – Der BildungsKICK“ wahrnehmen. So finden in 40 Schulen Lerncamps statt, um den durch die Schulschließungen verpassten Unterrichtsstoff aufzuholen. Das für die Schülerinnen und Schüler kostenfreie Ferienangebot wird von den teilnehmenden Schulen eigenverantwortlich organisiert.

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