Wohnungsbau

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Neue kostenlose Beratung für Städte und Gemeinden

Die hessische Wohnungspolitik soll auch weiterhin dafür sorgen, dass sich alle Menschen in Hessen eine Wohnung leisten können.

Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach Wohnraum in den hessischen Ballungsräumen etwas gebremst. Trotzdem ist der Wohnungsmarkt im Ballungsgebiet Rhein-Main weiterhin angespannt. Zur hessischen Wohnungspolitik gehört daher neben kurzfristigen Maßnahmen wie dem Zukauf von Belegungsrechten oder regulatorischen Instrumenten wie der Mietpreisbremse auch, Rekordmittel für den Bau neuer geförderter Wohnungen bereitzustellen und Städte und Gemeinden beim Wohnungsbau zu unterstützen. Mit einer neuen kostenlosen Initialberatung rund um Fragen der Wohnraumentwicklung bietet das Land Hessen kleinen und großen Kommunen nun eine weitere Hilfestellung an.

„Jede Hessin und jeder Hesse soll sich eine angemessene Wohnung zu einem bezahlbaren Preis leisten können. Für den Wohnungsbau elementar ist neben ausreichend finanziellen Mitteln, potenzielle Flächen für Wohnraum zu finden und nachhaltige Quartiere zu entwickeln. Hier setzt unsere neue Initialberatung für Kommunen an: Sie hat aktivierenden Charakter und unterstützt die Kommunen bei den ersten Schritten der Planung neuer Quartiere“, sagte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir.

"Jede und jeder in Hessen soll eine angemessene Wohnung zu einem bezahlbaren Preis finden."

Tarek Al-Wazir Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Viele Kommunen stünden vor der wichtigen Aufgabe, langfristige Projekte der Kommunalentwicklung umsetzen zu wollen. Das stellt insbesondere kleinere Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Die aktivierende Beratung zielt darauf ab, zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum in zukunftsfähigen Quartieren sowohl im Innenbereich als auch in Wohnquartieren am Siedlungsrand zu fördern. Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung sollen Themen wie Klimaschutz, Mobilität, Energie und Lebensqualität mitbetrachtet werden. Zu ersten formellen Verfahrensschritten zur Wohnraumbereitstellung sowie den darauf aufbauenden Entwicklungsprozessen wird fachlich und organisatorisch beraten, damit die Kommunen anschließend in die eigentliche Fachplanung einsteigen können.

Die neue Beratung des Landes wird bei der Servicestelle Wohnen angegliedert. Sie verfolgt den Ansatz einer nicht-monetären Wirtschaftsförderung, da sie nicht in die Tätigkeitsfelder privater Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer eingreifen wird, sondern vielmehr die Grundlage für Aufträge und Investitionen durch private Unternehmen schaffen soll.

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