Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat

Ehrung von Schöffen und ehrenamtlichen Richtern

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Mein höchster Dank und größte Anerkennung für Ihre Tätigkeit ‚im Namen des Volkes‘!“

„Als ehrenamtliche Richterinnen und Richter stellen Sie unter Beweis, dass Ihnen das Wohl Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger am Herzen liegt und dass Sie Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen“, mit diesen Worten begrüßte die Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie Schöffinnen und Schöffen aus ganz Hessen zur feierlichen Ehrung anlässlich besonders langjähriger Dienstjubiläen. Insgesamt 40 ehrenamtliche Richterinnen und Richter und Schöffinnen und Schöffen wurden für eine 25-jährige Tätigkeit geehrt. Herr Ulrich Merget vom Hessischen Landesarbeitsgericht wurde sogar für eine 40-jährige Tätigkeit für die hessische Justiz ausgezeichnet, konnte aber, wie 18 weitere seiner Kolleginnen und Kollegen nicht an der Feierstunde teilnehmen.

Sowohl in der ordentlichen als auch in der Fachgerichtsbarkeit kommt den Schöffinnen und Schöffen sowie den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern eine besondere Bedeutung zu. Sie repräsentieren die Bürger, die Unternehmen und Verbände und die Sozialpartnerschaft innerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Sie bringen nicht nur ihren Sachverstand und ihre Lebenserfahrung in das gerichtliche Verfahren ein. Ihre Teilnahme an den Entscheidungen erfordert ein intensives Erklären richterlicher Entscheidungen, erleichtert es aber auch, diese den Beteiligten und in der Öffentlichkeit besser zu vermitteln und damit Vertrauen beim Bürger zu schaffen.

Die Justizministerin sagte weiter: „Richterinnen und Richter aus der Mitte der Gesellschaft übernehmen eine herausragende Rolle in unserem Staatsgefüge. Sie verwirklichen in hohen Maße demokratische Ziele und sind Ausdruck für Mündigkeit und Mitverantwortung am Gemeinwesen. Das richterliche Ehrenamt profitiert ganz besonders davon, dass jede oder jeder von Ihnen ganz persönliche Erfahrungen in die Arbeit einfließen lässt, seien diese beruflicher oder persönlicher Natur. Und Sie als besonders diensterfahrene Richterinnen und Richter heben sich durch ihren herausragenden Erfahrungsschatz nochmals deutlich ab.“

Ehrenamt ist ein zentraler Bestandteil der Gesellschaft

„Ein Ehrenamt erfordert Kraft, Ausdauer und Verlässlichkeit und manchmal kostet es auch Nerven. Insbesondere aber erfordert das Ehrenamt Zeit. Zeit, die heutzutage generell ein knappes Gut ist. Deswegen danke ich Ihnen ganz besonders dafür, dass Sie viele Jahrzehnte Ihres Lebens bereit waren, sich für die Justiz ehrenamtlich zu engagieren. Ein demokratischer Rechtsstaat wie der unsere bedarf im besonderen Maße einer unabhängigen und starken Justiz. Und diese wiederum braucht den engagierten Einsatz ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger – Ihren Einsatz“, würdigte Eva Kühne-Hörmann die Jubilare.

„Nicht nur auf der Richterbank sondern in sämtlichen Bereichen unserer Gesellschaft spielt das Ehrenamt eine herausragende Rolle. Das Ehrenamt ist das Rückgrat der Gesellschaft. Unser demokratisches Gemeinwesen ist auf Bürgerinnen und Bürger wie Sie angewiesen, die Engagement und Eigeninitiative zeigen und die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Diese Eigenschaften werden durch Ihre mehr als 25-jährige und 40-jährige ehrenamtliche Richtertätigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Im Namen aller Hessinnen und Hessen möchte ich daher die Gelegenheit nutzen, Ihnen meinen höchsten Dank und größte Anerkennung für Ihre Tätigkeit ‚im Namen des Volkes‘ auszusprechen“, so die Justizministerin zum Abschluss.

 

Schöffinnen und Schöffen sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der hessischen Justiz

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter kommen an vielen Stellen zum Einsatz. Ihr Spektrum reicht von den Schöffinnen und Schöffen in der Strafjustiz über die sachverständigen Kaufleute in den landgerichtlichen Kammern für Handelssachen (Handelsrichter), die Beisitzer in Landwirtschaftssachen in der Zivilgerichtsbarkeit sowie die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Derzeit sind in den einzelnen Gerichtszweigen insgesamt 5.255 ehrenamtliche Richterinnen und Richter bestellt. Hinzu kommen noch 2.620 Schöffinnen und Schöffen sowie 1.866 Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen.

Im Jahr 2020 (Stand 31.12.2018) waren 221 ehrenamtliche Richterinnen und Richter als Handelsrichter, 172 in den Landwirtschaftsgerichten sowie 20 ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei den Kammern für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen tätig.

In den Rechtsanwaltskammern bei den Anwaltsgerichten sind 29 (Stichtag 10. August 2021) und in der Arbeitsgerichtsbarkeit sind gegenwärtig 2.373 (Stichtag 9. August 2021) ehrenamtliche Richterinnen und Richter berufen, in der Sozialgerichtsbarkeit 1.467 (Stichtag 9. August 2021), in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 839 (Stichtag 16. August 2021) sowie in der Finanzgerichtsbarkeit 134 (Stichtag 19. August 2021).

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